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VIK fordert mehr Transparenz bei Netzpreisen
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) hat eine höhere Transparenz bei der Gestaltung der Netzpreise gefordert. Wechselwillige Kunden müssten noch immer viel zu hohe Netznutzungspreise bezahlen, sagte Karl Wobbe, stellvertretender VIK-Vorsitzender am Dienstag auf der Jahrespressekonferenz des Verbandes in Berlin. Die Preise variierten im Strombereich einer VIK-Untersuchung zu Folge je nach Anbieter um mehr als 100%. Das berichtete der Vereinigte Wirtschaftsdienst (vwd) in seiner Online-Ausgabe vom 06. November 2001.
Der VIK fordert im Zusammenhang mit den geplanten zweiten Verbändevereinbarungen bei Gas und Strom eine höhere Transparenz und Preissenkungen. Bei den Verhandlungen zur Verbändevereinbarung "Strom II Plus" erwartet der VIK Fortschritte beim Vergleichsmarktkonzept und bei der Flexibilisierung des Fahrplanmanagements.
Wobbe sprach sich auch dafür aus, gewisse Regulierungselemente in das deutsche System zu übernehmen. Dabei sollte die Verbändervereinbarung weiterhin die Basis darstellen, parallel aber das Bundeskartellamt mit weiteren Kompetenzen ausgestattet werden. Das Amt müsse Kompetenzen besitzen, in Deutschland Aufgaben bei der Marktöffnung zu übernehmen, die in der Verbändevereinbarung privatwirtschaftlich nicht zu regeln seien.
koe
Der VIK fordert im Zusammenhang mit den geplanten zweiten Verbändevereinbarungen bei Gas und Strom eine höhere Transparenz und Preissenkungen. Bei den Verhandlungen zur Verbändevereinbarung "Strom II Plus" erwartet der VIK Fortschritte beim Vergleichsmarktkonzept und bei der Flexibilisierung des Fahrplanmanagements.
Wobbe sprach sich auch dafür aus, gewisse Regulierungselemente in das deutsche System zu übernehmen. Dabei sollte die Verbändervereinbarung weiterhin die Basis darstellen, parallel aber das Bundeskartellamt mit weiteren Kompetenzen ausgestattet werden. Das Amt müsse Kompetenzen besitzen, in Deutschland Aufgaben bei der Marktöffnung zu übernehmen, die in der Verbändevereinbarung privatwirtschaftlich nicht zu regeln seien.
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