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Monti erlaubt voraussichtlich Atom-Rückstellungen

05.12.2001 von
EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti sieht die steuerfreien Rückstellungen der Atomindustrie nicht als Beihilfen an. Nach einer mehrmonatigen Prüfung seien seine Experten vielmehr zu dem Schluss gekommen, dass die Rückstellungen eine "allgemeine Maßnahme" darstellten, die das Gesetz vorschreibe. Sie verstießen deshalb nicht gegen EU-Recht. Das berichteten die Vereinigten Wirtschaftsdienste (vwd) in ihrer Online-Ausgabe vom 04.Dezember 2001.

Monti wolle aus diesem Grund seine Untersuchung zu den Akten legen. Wahrscheinlich wolle er die Kommission bereits bei deren Sitzung am 12. Dezember 2001 darüber informieren.

Die Rückstellungen der Kernkraftwerke (KKW) wurden auf rund 70 Mrd DEM beziffert. Bei einer formellen Untersuchung beziehungsweise einem Verbot durch die Kommission wäre der Atomkonsens in Deutschland gefährdet gewesen. Die Bundesregierung hatte den Beihilfevorwurf gegen die KKW zurückgewiesen. Mit der Entscheidung Montis wäre möglicherweise auch eine Klage deutscher Stadtwerke beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) überflüssig. Wie es in den EU-Kreisen weiter hieß, will die Monti diese jetzt über seine Haltung informieren.

Im November 1999 hatten sich zehn kommunale Energieversorger in Brüssel beschwert, weil sie in der steuerlichen Freistellung von Rückstellungen für die Entsorgung und Stillegung von Krenkraftwerken eine wettbewerbsverzerrende Beihilfe sahen. Weil Monti dieser Klage nicht zügig genug nachgegangen sei, hätten die Stadtwerke die Kommission jetzt vor dem EuGH wegen Untätigkeit verklagt, schreibt die "Financial Times Deutschland" vom 04. Dezember 2001. Offen ist, ob die Stadtwerke ihre Klage aufrecht erhalten und zwar gegen die Entscheidung als solche.

Für die grüne EP-Abgeordnete Hiltrud Breyer bestand "kein Zweifel", dass es sich bei den Rückstellungen um illegale Beihilfen nach Artikel 87, EG-Vertrag, handelt. Sie hatte deshalb einen offenen Brief an Monti geschrieben. Die Prüfung war kompliziert, weil von Monti zu klären war, ob die Beihilfen unter den Vertrag zur Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) aus dem Jahr 1957 fallen. Demnach dürfen die Unterzeichnerstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande ihre Kernenergie fördern, ohne gleich befürchten zu müssen, mit dem EU-Beihilferecht in Konflikt zu geraten.

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koe

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