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best energy erwirkt erneut einstweilige Verfügungen

10.12.2001 von
Das Landgericht (LG) Leipzig hat in zwei Urteilen zugunsten der best energy GmbH entschieden. Das Energieversorgungsunternehmen aus Berlin darf sowohl durch die Netze der Stadtwerke Elbtal GmbH als auch durch die der Freitaler Strom und Gas GmbH leiten.

Das LG Leipzig hat mit Urteil vom 09.11.2001 dem Antrag auf Durchleitung der best energy GmbH entsprochen und eine einstweilige Verfügung gegen die Stadtwerke Elbtal erlassen. Mit Urteil vom 14.11.2001 darf die best energy GmbH auch per einstweiliger Verfügung die Netze der Freitaler Strom und Gas GmbH nutzen.

Nils Wagener, verantwortlicher Bereichsleiter bei der best energy GmbH, formuliert zuversichtlich: "Diese Urteile setzen Standards für weitere Klagen und lassen auf eine breitere Marktöffnung im Privatkundensegment hoffen.“

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koe