EnBW verklagt Riva
Die EnBW Energie-Vertriebsgesellschaft mbH hat gegen die Riva Energie AG beim Landgericht Stuttgart einen Bestrafungsantrag eingereicht. Hintergrund ist, dass die Essener Riva Energie AG ungeachtet einer gegen sie bereits am 10.September 2001 ergangenen einstweiligen Verfügung unverändert gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.
In der einstweiligen Verfügung beklagt die EnBW, dass Mitarbeiter oder Vertriebspartner der Riva Energie sich gegenüber Verbrauchern wiederholt als Mitarbeiter der EnBW ausgegeben haben, um Stromlieferungsverträge abzuschließen. Die Riva hat diese gegen sie gerichtete einstweilige Verfügung als rechtsverbindlich anerkannt. Im Falle eines Verstoßes von Riva gegen diese einstweilige Verfügung kann gegen Riva pro Verstoß ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 500.000,-DM verhängt werden.
„Die Tatsache, dass die Riva Energie AG trotz besseren Wissens wiederholt falsch informiert und wettbewerbswidrig agiert, legt den Schluss nahe, dass hier Verbrauchertäuschung als Mittel der Kundenwerbung bewusst eingesetzt wird“, so Carina Verlohr, Leiterin Privat- und Geschäftskunden der EnBW.
Nach Angaben der EnBW hat die Riva Energie in der Vergangenheit stets versucht, mangelndes Verschulden für sich geltend zu machen. Begründet wird dies unter anderem mit dem Verweis auf Vertriebspartner. Deswegen hat die EnBW zusätzlich eine Auskunftsklage gegen die Riva Energie erhoben. „Die EnBW ist nicht gewillt, diese Schutzbehauptung ungeprüft zu akzeptieren. Auch im Sinn des freien und fairen Wettbewerbs im Energiemarkt, den die EnBW von Anfang an bejaht hat, darf die Riva Energie nicht aus ihrer Verantwortung für unseriöse Praktiken entlassen werden“, so Verlohr.
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koe
In der einstweiligen Verfügung beklagt die EnBW, dass Mitarbeiter oder Vertriebspartner der Riva Energie sich gegenüber Verbrauchern wiederholt als Mitarbeiter der EnBW ausgegeben haben, um Stromlieferungsverträge abzuschließen. Die Riva hat diese gegen sie gerichtete einstweilige Verfügung als rechtsverbindlich anerkannt. Im Falle eines Verstoßes von Riva gegen diese einstweilige Verfügung kann gegen Riva pro Verstoß ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 500.000,-DM verhängt werden.
„Die Tatsache, dass die Riva Energie AG trotz besseren Wissens wiederholt falsch informiert und wettbewerbswidrig agiert, legt den Schluss nahe, dass hier Verbrauchertäuschung als Mittel der Kundenwerbung bewusst eingesetzt wird“, so Carina Verlohr, Leiterin Privat- und Geschäftskunden der EnBW.
Nach Angaben der EnBW hat die Riva Energie in der Vergangenheit stets versucht, mangelndes Verschulden für sich geltend zu machen. Begründet wird dies unter anderem mit dem Verweis auf Vertriebspartner. Deswegen hat die EnBW zusätzlich eine Auskunftsklage gegen die Riva Energie erhoben. „Die EnBW ist nicht gewillt, diese Schutzbehauptung ungeprüft zu akzeptieren. Auch im Sinn des freien und fairen Wettbewerbs im Energiemarkt, den die EnBW von Anfang an bejaht hat, darf die Riva Energie nicht aus ihrer Verantwortung für unseriöse Praktiken entlassen werden“, so Verlohr.
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