Bundestag beschließt Atomausstieg
Der Bundestag hat den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Mit den Stimmen der rot-grünen Koalition verabschiedete das Parlament eine Novelle des Atomgesetzes, dass «die geordnete Beendigung der Kernenergienutzung» zur Stromerzeugung vorsieht. Das berichtet die Netzzeitung in ihrer Online-Ausgabe vom 14. Dezember 2001.
Die Novelle entspreche im wesentlichen einer Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energiekonzernen, die bereits am 14. Juni 2000 getroffen und am 11. Juni dieses Jahres unterschrieben wurde.
Sie sieht eine Gesamtlaufzeit von 32 Jahren für Atomreaktoren vor. Demnach würde 2020 das letzte Atomkraftwerk vom Versorgungsnetz gehen. Auch die für 2005 angekündigte Beendigung der Wiederaufbereitung von Brennstäben ist damit beschlossen. Das Gesetz bedarf nach Auffassung der Bundesregierung nicht der Zustimmung der Bundesländer, was von Bayern und Baden-Württemberg angezweifelt wird.
koe
Die Novelle entspreche im wesentlichen einer Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energiekonzernen, die bereits am 14. Juni 2000 getroffen und am 11. Juni dieses Jahres unterschrieben wurde.
Sie sieht eine Gesamtlaufzeit von 32 Jahren für Atomreaktoren vor. Demnach würde 2020 das letzte Atomkraftwerk vom Versorgungsnetz gehen. Auch die für 2005 angekündigte Beendigung der Wiederaufbereitung von Brennstäben ist damit beschlossen. Das Gesetz bedarf nach Auffassung der Bundesregierung nicht der Zustimmung der Bundesländer, was von Bayern und Baden-Württemberg angezweifelt wird.
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