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Verbraucherrechte könnten eingeschränkt werden
Der Bund der Energieverbraucher hat eine geplante Novelle des Wirtschaftsministeriums scharf kritisiert. Angaben des Bundes zufolge räume die neue Verordnung den Stromversorgern Privilegien ein, die Kunden- und Bürgerrechte beschneiden würden. Mitarbeiter der Stromversorgungsunternehmen erhielten das Recht, die Wohnungen der Kunden zu betreten, auch wenn diese nicht damit einverstanden seien. Die Stromversorger hätten außerdem die Möglichkeit, säumigen Zahlern den Strom 14 Tage nach der ersten Mahnung einfach ab zu stellen. Das berichtet Focus Money in der Online-Ausgabe vom 04. Januar 2002.
Weiteren Angaben des Bundes der Energieverbraucher zufolge, dürfen Stromversorger Grundstücke ihrer Kunden zum Bau von Leitungen und Transformatoren benutzen und zusätzlich die Preise für Strom ändern, ohne den Kunden dies schriftlich mitzuteilen. Eine Notiz in der Zeitung reicht künftig aus. Die Verordnung könne ohne Zustimmung des Bundestages erlassen werden.
Bund der Energieverbraucher im Internet
koe
Weiteren Angaben des Bundes der Energieverbraucher zufolge, dürfen Stromversorger Grundstücke ihrer Kunden zum Bau von Leitungen und Transformatoren benutzen und zusätzlich die Preise für Strom ändern, ohne den Kunden dies schriftlich mitzuteilen. Eine Notiz in der Zeitung reicht künftig aus. Die Verordnung könne ohne Zustimmung des Bundestages erlassen werden.
Bund der Energieverbraucher im Internet
koe