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EU will über Regulierungsbehörde entscheiden
Das Europäische Parlament tendiert zur Einführung einer obligatorischen Energie-Regulierungsbehörde in allen Mitgliedstaaten. "Die Mehrheit im Energie-Ausschuss plädiert für den Kommissionsvorschlag und damit für den Regulator", sagte Bernhard Rapkay, Energie-Berichterstatter des Parlaments, am 10. Januar 2002 gegenüber den Vereinigten Wirtschaftsdiensten (vwd). Sowohl der EU-Rat als auch die Kommission hätten vom Parlament gefordert, bis zum Barcelona-Gipfel im März 2002 in erster Lesung darüber zu entscheiden, erklärte Rapkay in Brüssel.
Eine obligatorische Regulierungsbehörde würde das Ende der verhandelten Verbändevereinbarung (VV) Strom und Gas in Deutschland bedeuten. Berichterstatter Rapkay hält diese Frage allerdings für zweitrangig. Vielmehr gehe es um die inhaltliche Gestaltung der Regulierungsfunktion und die rechtlichen Grundlagen der Regelungen für den deutschen Strommarkt. "Es muss nicht unbedingt eine neue Behörde zur Regulierung geschaffen werden, diese Aufgabe kann auch eine Stelle im Bundeskartellamt wahrnehmen", sagte Rapkay weiter.
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koe
Eine obligatorische Regulierungsbehörde würde das Ende der verhandelten Verbändevereinbarung (VV) Strom und Gas in Deutschland bedeuten. Berichterstatter Rapkay hält diese Frage allerdings für zweitrangig. Vielmehr gehe es um die inhaltliche Gestaltung der Regulierungsfunktion und die rechtlichen Grundlagen der Regelungen für den deutschen Strommarkt. "Es muss nicht unbedingt eine neue Behörde zur Regulierung geschaffen werden, diese Aufgabe kann auch eine Stelle im Bundeskartellamt wahrnehmen", sagte Rapkay weiter.
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