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Verfahren gegen Netzbetreiber eingeleitet
Das Bundeskartellamt wird in diesen Tagen bis zu elf Verfahren gegen Stromnetzbetreiber einleiten, dass sagte der Präsident der Behörde, Ulf Böge. Ein Verfahren sei bereits am 15. Januar 2002 eingeleitet worden. Bis zu zehn weitere würden in der kommenden Woche folgen. Die Namen der betroffenen Unternehmen nannte Böge nicht. Anlass der Untersuchung seien möglicherweise zu hohe Gebühren der Unternehmen für die Durchleitung von Strom durch ihre Netze. Das berichteten die Vereinigten Wirtschaftsdienste (vwd) am 16. Januar 2002.
Ende des Jahres 2001 waren durch das Bundeskartellamt bereits 21 Vorverfahren eingeleitet worden. Etwa 200 Verfahren aus gleichem Anlass seien bei den Landeskartellbehörden gemeldet. Darüber hinaus kündigte Böge an, dass das Kartellamt die zeitweilig sehr hohen Strompreise auf dem Spotmarkt vor Weihnachten untersuchen werde.
Im Dezember 2001 waren die Strompreise zeitweilig auf bis zu 1.000 EUR pro Megawattstunde gestiegen. Begründet wurde dies bislang mit den sehr niedrigen Temperaturen in Frankreich und dem möglichen Ausfall eines Kernkraftwerkes.
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Vorangegangenes Urteil im Streit um Netznutzungsverträge
Das Netznutzungsentgelt-Wie wird es berechnet
koe
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