E.ON will Ministererlaubnis beantragen
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Gelsenberg AG durch E.ON untersagt. Die Gelsenberg AG hält eine Minderheitsbeteiligung von 25,5% an Ruhrgas. Daher gehe E.ON davon aus, dass die Behörde auch die im November 2001 angemeldete Übernahme der Bergemann GmbH, die zu einer Mehrheit an Ruhrgas führen würde, nicht freigeben wird. Aus diesem Grund werde E.ON beim Bundeswirtschaftsminister eine Ministererlaubnis für die geplante Mehrheitsübernahme der Ruhrgas AG beantragen. Das teilte das Unternehmen am 19. Januar 2002 mit.
Aus Sicht des Energieunternehmens greifen die Entscheidungskriterien des Kartellamts zu kurz. Der Entscheidung liegt in erster Linie eine regionale Markt- und Wettbewerbsbetrachtung zugrunde. Dabei bleibe außer acht, dass die Liberalisierung bereits zu starkem Wettbewerb im deutschen und europäischen Gasmarkt geführt hat.
Ein Zusammenschluss von Ruhrgas und E.ON stärke nachhaltig die Position von Ruhrgas im europäischen Wettbewerb. Er trage maßgeblich zur langfristigen Sicherung der deutschen Erdgasversorgung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der deutschen Gaswirtschaft bei. Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Vorteile strebt E.ON eine Freigabe der Ruhrgas-Akquisition im Wege der Ministererlaubnis an.
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koe
Aus Sicht des Energieunternehmens greifen die Entscheidungskriterien des Kartellamts zu kurz. Der Entscheidung liegt in erster Linie eine regionale Markt- und Wettbewerbsbetrachtung zugrunde. Dabei bleibe außer acht, dass die Liberalisierung bereits zu starkem Wettbewerb im deutschen und europäischen Gasmarkt geführt hat.
Ein Zusammenschluss von Ruhrgas und E.ON stärke nachhaltig die Position von Ruhrgas im europäischen Wettbewerb. Er trage maßgeblich zur langfristigen Sicherung der deutschen Erdgasversorgung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der deutschen Gaswirtschaft bei. Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Vorteile strebt E.ON eine Freigabe der Ruhrgas-Akquisition im Wege der Ministererlaubnis an.
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