KWK: Gesetzentwurf wurde angenommen
Der Wirtschaftsausschuss hat am 23. Januar 2002 den Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/7024) für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gegen das Votum von CDU/CSU, FDP und PDS in geänderter Fassung angenommen. Das berichtet das Internationalen Wirtschaftsforum für Regenerative Energien (IWR) in seiner Online-Ausgabe am 24. Januar 2002.
Der Ausschuss nahm einen Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich an, durch den im Gesetz festgelegt wird, dass durch die Nutzung der KWK die jährlichen CO2-Emissionen in Deutschland bis 2005 um 10 Millionen Tonnen im Vergleich zum Basisjahr 1998 reduziert werde. Außerdem sollen die Emissionen bis 2010 um bis zu 23 Mio. Tonnen, mindestens aber 20 Mio. Tonnen, verringert werden. Das Gesetz soll am kommenden Freitag vom Bundestag verabschiedet werden und am 1. März 2002 in Kraft treten.
Lexikoneintrag zum KWK
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koe
Der Ausschuss nahm einen Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich an, durch den im Gesetz festgelegt wird, dass durch die Nutzung der KWK die jährlichen CO2-Emissionen in Deutschland bis 2005 um 10 Millionen Tonnen im Vergleich zum Basisjahr 1998 reduziert werde. Außerdem sollen die Emissionen bis 2010 um bis zu 23 Mio. Tonnen, mindestens aber 20 Mio. Tonnen, verringert werden. Das Gesetz soll am kommenden Freitag vom Bundestag verabschiedet werden und am 1. März 2002 in Kraft treten.
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