Verfahren wegen überhöhter Netzgebühren eingeleitet
Das Bundeskartellamt hat gegen 10 Stromnetzbetreiber Missbrauchsverfahren
wegen überhöhter Netznutzungsgebühren eingeleitet. Es handelt sich um die
zum E.ON-Konzern gehörenden Regionalversorger Avacon AG, TEAG Thüringer Energie AG und die Energie Aktiengesellschaft Mitteldeutschland EAM, an der E.ON 46 % hält. Auch gegen die zum RWE-Konzern gehörenden Regionalversorger envia Energie Sachsen Brandenburg AG, die Mitteldeutsche Energieversorgung AG (MEAG) wurden Verfahren eingeleitet. Außerdem seien die Regionalversorger Elektrizitätswerk Wesertal, HEAG Versorgungs AG, sowie die Stadtwerke Mainz, Lindau und Lauenburg Gegenstand der Missbrauchsverfahren.
Da es keine länderübergreifenden Verteilnetze gebe, hat das Bundeskartellamt aus Zuständigkeitsgründen einen Teil der Vorverfahren an Landeskartellbehörden abgegeben. In all diesen Fällen handelt es sich um Stadtwerke mit günstigen Strukturdaten, aber sehr hohen Netzentgelten. Besonders auffallend waren die Stadtwerke Bonn, die unter Berücksichtigung ihrer günstigen Gebietsstruktur die höchsten Netznutzungsentgelte aller untersuchten Stromversorger haben.
"Ich würde es begrüßen, wenn unsere Bemühungen zur Gewährleistung des Wettbewerbs möglichst schnell durch die Einführung der gesetzlich verankerten sofortigen Vollziehbarkeit der kartellrechtlichen Entscheidungen unterstützt würden. Die anstehende Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes bietet dafür die Chance", sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge.
Bereits am 29. Januar 2002 begrüßte die Initiative Pro Wettbewerb, ein Forum der Stromanbieter Yello Strom, best energy und LichtBlick, das Vorgehen des Bundeskartellamtes. Yello Strom ist eine Tochter der Energieversorgung Baden-Württemberg (EnBW) und best energy ist ein Tochterunternehmen der Bewag Aktiengesellschaft.
Die Initiative Pro Wettbewerb: "Das Bundeskartellamt sagt der Schutzzoll-Politik vieler Netzbetreiber den Kampf an, indem nun endlich förmliche Missbrauchs-Verfahren gegen zehn Netzbetreiber eingeleitet sind. Die Initiative betrachtet die jetzt eingeleiteten Verfahren als längst überfälligen, ersten Schritt in die richtige Richtung."
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koe
Da es keine länderübergreifenden Verteilnetze gebe, hat das Bundeskartellamt aus Zuständigkeitsgründen einen Teil der Vorverfahren an Landeskartellbehörden abgegeben. In all diesen Fällen handelt es sich um Stadtwerke mit günstigen Strukturdaten, aber sehr hohen Netzentgelten. Besonders auffallend waren die Stadtwerke Bonn, die unter Berücksichtigung ihrer günstigen Gebietsstruktur die höchsten Netznutzungsentgelte aller untersuchten Stromversorger haben.
"Ich würde es begrüßen, wenn unsere Bemühungen zur Gewährleistung des Wettbewerbs möglichst schnell durch die Einführung der gesetzlich verankerten sofortigen Vollziehbarkeit der kartellrechtlichen Entscheidungen unterstützt würden. Die anstehende Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes bietet dafür die Chance", sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge.
Bereits am 29. Januar 2002 begrüßte die Initiative Pro Wettbewerb, ein Forum der Stromanbieter Yello Strom, best energy und LichtBlick, das Vorgehen des Bundeskartellamtes. Yello Strom ist eine Tochter der Energieversorgung Baden-Württemberg (EnBW) und best energy ist ein Tochterunternehmen der Bewag Aktiengesellschaft.
Die Initiative Pro Wettbewerb: "Das Bundeskartellamt sagt der Schutzzoll-Politik vieler Netzbetreiber den Kampf an, indem nun endlich förmliche Missbrauchs-Verfahren gegen zehn Netzbetreiber eingeleitet sind. Die Initiative betrachtet die jetzt eingeleiteten Verfahren als längst überfälligen, ersten Schritt in die richtige Richtung."
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