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EAM wehrt sich gegen Missbrauchsverfahren
Die Energie Aktiengesellschaft Mitteldeutschland (EAM) hält den Vorwurf überhöhter Netznutzungsentgelte unverändert für falsch. Das Bundeskartellamt hatte am 30. Januar 2002 ein Missbrauchsverfahren gegen zehn Stromversorger eingeleitet, unter denen sich auch die EAM befindet.
Die EAM argumentiert damit, dass ihre Netznutzungsentgelte auf der Kalkulationsgrundlage der sogenannten Verbändevereinbarung gebildet werden. Zusätzlich seien diese Kalkulationen durch Testate von Wirtschaftsprüfern dokumentiert, die dem Bundeskartellamt ebenfalls vorliegen.
Unverändert gelte auch, dass Unterschiede in der Netzentgelthöhe zwischen den einzelnen Netzbetreibern auf strukturellen Unterschieden beruhen, die in der Praxis zu unterschiedlichen Kostensituationen führen und ihren Niederschlag in den erhobenen Netzentgelten finden müssen. Außerdem handele es sich bei dem angekündigten eingeleiteten Missbrauchsverfahren lediglich um einen Auskunftsbeschluss. Das bedeutet, dass sich das Bundeskartellamt nach wie vor in einer Ermittlungsphase befindet.
EAM bei Stromtip
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koe
Die EAM argumentiert damit, dass ihre Netznutzungsentgelte auf der Kalkulationsgrundlage der sogenannten Verbändevereinbarung gebildet werden. Zusätzlich seien diese Kalkulationen durch Testate von Wirtschaftsprüfern dokumentiert, die dem Bundeskartellamt ebenfalls vorliegen.
Unverändert gelte auch, dass Unterschiede in der Netzentgelthöhe zwischen den einzelnen Netzbetreibern auf strukturellen Unterschieden beruhen, die in der Praxis zu unterschiedlichen Kostensituationen führen und ihren Niederschlag in den erhobenen Netzentgelten finden müssen. Außerdem handele es sich bei dem angekündigten eingeleiteten Missbrauchsverfahren lediglich um einen Auskunftsbeschluss. Das bedeutet, dass sich das Bundeskartellamt nach wie vor in einer Ermittlungsphase befindet.
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