Untersuchung gegen Stromnetzbetreiber eingeleitet

17.02.2002 von
Energieminister Claus Möller (SPD) hat am 15. Februar 2002 angekündigt, das die Landeskartellbehörde für Energie gegen mehrere kommunale Netzbetreiber in Schleswig-Holstein Untersuchungen wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte eingeleitet habe. Die Unternehmen verlangten Preise, die erheblich über denen des günstigsten Anbieters lägen. Im extremen Einzelfall seien mehr als 60 % über dem Durchschnittsentgelt verlangt worden.

Jetzt müssten die Netzbetreiber den Nachweis erbringen, dass diese höheren Entgelte durch strukturelle Nachteile gerechtfertigt seien, sagte Möller: "Die Unternehmen müssen darlegen, dass die hohen Preisunterschiede durch die Struktur des Versorgungsgebietes bedingt sind." Das sei denkbar, wenn ein Unternehmen eine Stromabgabe pro Kilometer Leistungslänge habe, die im Vergleich zum günstigsten Anbieter deutlich geringer sei.

Die Europäische Kommission habe den Mitgliedstaaten empfohlen, zur Prüfung der Netznutzungsentgelte eine Regulierungsbehörde einzurichten. Deutschland sei das einzige Land der EU, welches noch keine Regulierungsbehörde hat. "Wenn es den Kartellbehörden nicht gelingt, eventuelle Missbräuche zu verhindern, stellt sich die Frage nach einer so einer Behörde", sagte Möller weiter.

Das Netznutzunsentgelt - wie sich auf die Stromrechnung auswirkt
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