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E.ON reicht Ministererlaubnis ein
Die E.ON AG hat am 19. Februar 2002 beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie den Antrag auf Ministererlaubnis für den Zusammenschluss mit der Ruhrgas AG gestellt. Die Fusion war zuvor vom Bundeskartellamt abgelehnt worden und der Bundeswirtschaftsminister hat die Möglichkeit ein Veto gegen den Entscheid des Bundeskartellamtes einzulegen. Die Frist zur Einreichung der Ministererlaubnis endet am 20. Februar 2002.
Der Antrag bezieht sich auf die Ruhrgas-Anteile der Gelsenberg AG (25,5 %). Zugleich kündigt E.ON an, auch für den Erwerb der mit 34,8 % an Ruhrgas beteiligten Bergemann GmbH einen Antrag auf Ministererlaubnis zu stellen.
Den Antrag begründet E.ON mit den gesamtwirtschaftlichen Vorteilen eines Zusammenschlusses mit Ruhrgas, welche die vom Bundeskartellamt angenommene Wettbewerbsbeschränkung überwiegen würden. Weiter argumentiert E.ON mit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Ruhrgas auf dem internationalen Markt. Zusätzlich seien die Ziele der deutschen Klimaschutzpolitik nur mit steigendem Gaseinsatz erreichen.
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Der Antrag bezieht sich auf die Ruhrgas-Anteile der Gelsenberg AG (25,5 %). Zugleich kündigt E.ON an, auch für den Erwerb der mit 34,8 % an Ruhrgas beteiligten Bergemann GmbH einen Antrag auf Ministererlaubnis zu stellen.
Den Antrag begründet E.ON mit den gesamtwirtschaftlichen Vorteilen eines Zusammenschlusses mit Ruhrgas, welche die vom Bundeskartellamt angenommene Wettbewerbsbeschränkung überwiegen würden. Weiter argumentiert E.ON mit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Ruhrgas auf dem internationalen Markt. Zusätzlich seien die Ziele der deutschen Klimaschutzpolitik nur mit steigendem Gaseinsatz erreichen.
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