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Kartellamt stellt Verfahren gegen EnBW ein
Das Bundeskartellamt hat das Ende Oktober 2001 eingeleitete
Missbrauchsverfahren gegen die EnBW Transportnetze AG (EnBW) wegen des
Verdachts, von Wettbewerbern unangemessene Preise für Ausgleichsenergie zu
fordern, eingestellt.
EnBW hat erklärt, zum 1. August 2002 ein Ausschreibungssystem zur Beschaffung von Ausgleichsenergie einzuführen und die Netznutzer entsprechend abzurechnen wie dies seit längerer Zeit von RWE und E.ON praktiziert wird. Gleichzeitig wird EnBW rückwirkend zum 1. Februar 2000 und für den Übergangszeitraum bis Ende Juli 2002 ein Abrechnungssystem für Regelenergie anwenden, das die negativen Auswirkungen des bisherigen Abrechnungssystems weitgehend beseitigen soll.
Die Parallelverfahren gegen die übrigen Verbundunternehmen, die drei Unternehmen der in Gründung befindlichen Unternehmensgruppe "Vattenfall Europe" (Hamburgische Electricitäts-Werke AG, HEW, Bewag AG, Veag AG), laufen weiter. Kartellamtspräsident Ulf Böge: "Es besteht nach wie vor der Verdacht, dass HEW, Bewag und Veag Wettbewerber durch unangemessene und zum Teil fiktive Kosten für Ausgleichsenergie behindern. Auch die gemäß Verbändevereinbarung Strom II plus zum 1. Januar 2002 umzusetzende partielle Verbesserung hinsichtlich der Abrechnung von Regelenergie haben die drei Übertragungsnetzbetreiber der Vattenfall Europe-Gruppe bisher nicht in die Praxis umgesetzt. Ich setze darauf, dass auch der Vattenfall-Konzern den Bedenken des Bundeskartellamts Rechnung trägt und ein wettbewerbskonformesSystem für Regelenergie zügig einrichtet."
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EnBW hat erklärt, zum 1. August 2002 ein Ausschreibungssystem zur Beschaffung von Ausgleichsenergie einzuführen und die Netznutzer entsprechend abzurechnen wie dies seit längerer Zeit von RWE und E.ON praktiziert wird. Gleichzeitig wird EnBW rückwirkend zum 1. Februar 2000 und für den Übergangszeitraum bis Ende Juli 2002 ein Abrechnungssystem für Regelenergie anwenden, das die negativen Auswirkungen des bisherigen Abrechnungssystems weitgehend beseitigen soll.
Die Parallelverfahren gegen die übrigen Verbundunternehmen, die drei Unternehmen der in Gründung befindlichen Unternehmensgruppe "Vattenfall Europe" (Hamburgische Electricitäts-Werke AG, HEW, Bewag AG, Veag AG), laufen weiter. Kartellamtspräsident Ulf Böge: "Es besteht nach wie vor der Verdacht, dass HEW, Bewag und Veag Wettbewerber durch unangemessene und zum Teil fiktive Kosten für Ausgleichsenergie behindern. Auch die gemäß Verbändevereinbarung Strom II plus zum 1. Januar 2002 umzusetzende partielle Verbesserung hinsichtlich der Abrechnung von Regelenergie haben die drei Übertragungsnetzbetreiber der Vattenfall Europe-Gruppe bisher nicht in die Praxis umgesetzt. Ich setze darauf, dass auch der Vattenfall-Konzern den Bedenken des Bundeskartellamts Rechnung trägt und ein wettbewerbskonformesSystem für Regelenergie zügig einrichtet."
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