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Müller gibt Entscheidung über E.ON/Ruhrgas-Fusion ab

25.02.2002 von
Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) wird über die von E.ON beantragte Ministererlaubnis der Fusion mit der Ruhrgas AG nicht selbst entscheiden. In einem Interview des Nachrichtenmagazins Focus in der Ausgabe vom 25. Februar 2002 sagte der Minister: "Ich bin schon seit langem entschlossen, mich für den Fall des Antrags völlig aus dem Verfahren rauszuhalten." Deshalb habe er vergangene Woche seinen Staatssekretär Alfred Tacke beauftragt, über den Antrag zu entscheiden.

Die Frage der Vertretung habe er vom Bundesjustizministerium prüfen lassen. Der Minister betonte: "Ich bin nicht befangen aber ich möchte die unerfreulichen Diskussionen darüber beenden." Zu seinen Gründen für die Entscheidung sagte Müller, er wolle "die sorgfältige Arbeit" seines Hauses "keinen weiteren öffentlichen Spekulationen aussetzen". Zudem wolle er in der Entscheidung über seine künftige Tätigkeit "in jeder Beziehung frei" sein, berichtete das Magazin weiter.

"Möglich ist unter bestimmten Bedingungen eine zweite Minister-Amtszeit, möglich ist eine Rückkehr in die Wirtschaft", sagte Müller. Seine Rentenansprüche bei E.ON hätten Müllers Entschluss nicht beeinflusst. Auch die Gerüchte, er könnte Chef des E.ON-Konkurrenten RWE werden, hätten keinen Einfluss auf seine Entscheidung gehabt. "Die Gerüchte zählen nichts", betonte der Minister.

EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat sich im Streit um die Übernahme des Gasversorgers Ruhrgas durch den Energiekonzern E.ON gegen eine Ministererlaubnis ausgesprochen. "Dies wäre nicht hilfreich", sagte Monti in einem Interview mit der Berliner Zeitung in der Ausgabe vom 25. Februar 2002.

Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) kündigte an, sich ebenfalls in die Debatte einschalten zu wollen. Künast werde die Folgen der geplanten Fusion für die Verbraucher thematisieren, sagte ihr Verbraucher-Staatssekretär Matthias Berninger (Grüne) gegenüber der Berliner Zeitung in der Ausgabe vom 23. Februar 2002.

Die Fusion war zuvor vom Bundeskartellamt abgelehnt worden und der Bundeswirtschaftsminister hat die Möglichkeit ein Veto gegen den Entscheid des Bundeskartellamtes einzulegen. Die Frist zur Einreichung der Ministererlaubnis endete am 20. Februar 2002 und E.ON hatte den Antrag auf eine Ministererlaubnis am 19. Februar 2002 beim Bundeswirtschaftsministerium eingereicht.

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koe

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