Kartellamt untersagt E.ON Übernahme von Bergemann

01.03.2002 von
Das Bundeskartellamt hat der E.ON die Übernahme der Bergemann GmbH, Essen und damit die Erlangung einer mittelbaren Kontrolle über die Ruhrgas AG untersagt. Bundeskartellamtspräsident Ulf Böge sagte dazu: "Der Zusammenschluss würde zu einer weiteren Verstärkung marktbeherrschender Stellungen auf den Gas- und Strommärkten führen. Die negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Verbraucher wären in qualitativer und quantitativer Hinsicht noch gravierender als bei dem bereits vom Bundeskartellamt untersagten Erwerb der Gelsenberg AG. So würden zum Beispiel. Durch die Beteiligungen der Ruhrgas an dem größten ostdeutschen Ferngasunternehmen VNG (37 %) und an Stadtwerken E.ON zufallen."

Das Bundeskartellamt hatte bereits am 17. Januar 2002 den Erwerb einer Mehrheit an der Gelsenberg AG durch E.ON und damit indirekt den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an der Ruhrgas wegen der Verstärkung marktbeherrschender Stellungen auf den Gas- und Strommärkten untersagt. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) hat die Möglichkeit ein Veto gegen den Entscheid des Bundeskartellamtes einzulegen. Die Frist zur Einreichung der Ministererlaubnis endete am 20. Februar 2002 und E.ON hatte den Antrag auf eine Ministererlaubnis am 19. Februar 2002 beim Bundeswirtschaftsministerium eingereicht. Müller hatte daraufhin seinen Staatssekretär Alfred Tacke (SPD) beauftragt, über den Antrag zu entscheiden.

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koe

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