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Bundesrat verabschiedet KWK-Gesetz
Der Bundesrat hat am 1. März 2002 das auf eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung zurückgehende neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz verabschiedet. Ziel des zum 1. April 2002 in Kraft tretenden Gesetzes ist die Sicherung und der Ausbau der ressourcenschonenden und klimafreundlichen Form der Energieerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK -Anlagen). Bestehende KWK-Anlagen werden befristet geschützt und es werden Anreize zu deren Modernisierung geschaffen. Das Gesetz soll außerdem den Ausbau der Stromerzeugung in kleinen Blockheizkraftwerken und die Markteinführung von Brennstoffzellen anregen.
Das Gesetz sieht die Zahlung einer Einspeisevergütung für solchen Strom vor, der in einem besonders effizienten Kraft-Wärme-Kopplungsbetrieb erzeugt und in die Netze für die allgemeine Versorgung eingespeist wird. Den vorgesehenen Zuschlag werden nur Betriebe erhalten, die auch tatsächlich CO2 mindernden Strom erzeugen. Besonders gefördert werden die Betreiber von Brennstoffzellen-Anlagen. Sie erhalten für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Inbetriebnahme einen Zuschlag von 5 Cent pro eingespeister Kilowattstunde.
KWK als Bestandteil des Strompreises
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koe
Das Gesetz sieht die Zahlung einer Einspeisevergütung für solchen Strom vor, der in einem besonders effizienten Kraft-Wärme-Kopplungsbetrieb erzeugt und in die Netze für die allgemeine Versorgung eingespeist wird. Den vorgesehenen Zuschlag werden nur Betriebe erhalten, die auch tatsächlich CO2 mindernden Strom erzeugen. Besonders gefördert werden die Betreiber von Brennstoffzellen-Anlagen. Sie erhalten für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Inbetriebnahme einen Zuschlag von 5 Cent pro eingespeister Kilowattstunde.
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