Kosten aus Ökogesetzen müssen nicht gezahlt werden

08.03.2002 von
Das Landgericht (LG) Krefeld hat in einem Musterprozess (AZ: 12O174/01) entschieden, dass gewerbliche Energiekunden die Mehrkosten aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) nicht in jedem Fall zahlen müssen. Damit bestätigt das LG Krefeld eine Entscheidung des LG Koblenz vom 31. Januar 2002. Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) hatte schon nach Erlass der Gesetze Energiekunden davor gewarnt, die Mehrkosten ungeprüft zu zahlen.

"Die beiden Urteile machen uns Mut. Sie zeigen, dass es sich lohnt, sich zur Wehr zu setzen. Viele Energieversorger sehen im Kunden nur den Rechnungsempfänger. Jetzt haben die Kunden einmal ihre Macht demonstriert", so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. Besonders vor dem Hintergrund steigender Energiepreise sieht der VEA in den Urteilen ein wichtiges Signal an die Versorger, nicht maßlos an der Preisschraube zu drehen. "Die Energiepreise sind an einer kritischen Grenze angelangt. Weitere Belastungen wären ein großer Schaden für die gesamte Wirtschaft", so Panitz.

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koe

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