VIK begrüßt Urteil vom Landgericht Krefeld
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK) begrüßte das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 5. März 2002, nachdem Elektrizitätsversorger nicht berechtigt sind ihre Stromlieferpreise im Rahmen laufender Verträge mit Gewerbekunden aufgrund der Gesetze zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbarer Energien zu erhöhen (Urteil Az: 12 O 174/01). Damit werde der aktuellen Praxis vieler Stromanbieter, ihre Preise einseitig um ca. 0,5 Cent/kWh anzuheben, ein weiterer Riegel vorgeschoben. Zu dem gleichen Ergebnis ist bereits das LG Koblenz am 31. Januar des Jahres gelangt.
Der VIK begrüßt diese Rechtsprechung, da gewerbliche Stromkunden hierdurch vor einer undurchsichtigen, einseitigen Kostenbelastung geschützt werden. Viele Stromkunden sollten nach Meinung des VIK auch weiterhin einer Zahlung der häufig überzogenen EEG- und KWK-Zuschläge nicht ohne Weiteres zustimmen oder diese sogar verweigern.
VIK im Internet
Nachricht zum Urteil des LG Krefeld
Hintergrund zum EEG
Hintergrund KWKG
koe
Der VIK begrüßt diese Rechtsprechung, da gewerbliche Stromkunden hierdurch vor einer undurchsichtigen, einseitigen Kostenbelastung geschützt werden. Viele Stromkunden sollten nach Meinung des VIK auch weiterhin einer Zahlung der häufig überzogenen EEG- und KWK-Zuschläge nicht ohne Weiteres zustimmen oder diese sogar verweigern.
koe