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Stromtipp Lexikon

Durchleitungsgebühren

Jeder Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, Stromlieferungen eines Mitbewerbers an Kunden im Versorgungsgebiet zu gewähren. Für die Durchleitung können Gebühren erhoben werden. Für die neuen Bundesländer gilt bis Ende 2002 eine Übergangsregelung zum Schutz der Braunkohlewirtschaft, die das Recht auf Durchleitung einschränkt. Gemäß Energiewirtschaftsgesetz sind vorhandene Leitungen gegen festgelegte und nachweisbare Durchleitungsentgelte jedem transparent, objektiv und diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen.
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