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Stromtipp Lexikon

NAP

Die Nationalen Allokationspläne (kurz NAP) sind ein zentrales Instrument der europäischen Klimaschutzpolitik. Die Europäische Union hat sich im Kyoto-Protokoll verpflichtet, ihre Emissionen während der Jahre 2008 bis 2012 um acht Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern.

Die einzelnen Länder müssen dann jeweils Allokationspläne entwerfen, mit denen sie die Emissionsrechte auf die Industrieanlagen der Wirtschaftssektoren verteilen, welche bereits am Emissionshandel teilnehmen. Dabei müssen sowohl bestehende als auch geplante Anlagen berücksichtigt werden.

Deutschland hat zugesagt, die Treibhausgasemissionen der Wirtschaftssektoren, die am Emissionshandel teilnehmen, im Zeitraum des NAP II (2008-2012) um 21 Prozent zu reduzieren. Es muss also für diesen Zeitraum der EU-Kommission NAP vorliegen, mit denen dieses Ziel erreicht werden kann.

In Deutschland werden die NAP vom Bundesumweltministerium ausgearbeitet und im Einverständnis mit dem Bundeswirtschaftsministerium verabschiedet.

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