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Stromtipp Lexikon

Grundlast

Grundlast bezeichnet die Mindestmenge an Strom, die immer gebraucht wird. Sie wird von Grundlastkraftwerken zur Verfügung gestellt. Das sind in der Regel Kernkraftwerke und Kohlekraftwerke, die rund um die Uhr laufen und nur schwer regelbar sind. Als grundlastfähig gelten Kraftwerke, die eine Mindestmenge an Strom zuverlässig liefern.

Wird der Grundverbrauch überschritten, werden Mittel- und Spitzenlastkraftwerke zugeschaltet, um den zusätzlichen elektrischen Verbrauch zu decken. Wird er unterschritten, muss die überschüssige Energie zum Beispiel in Pumpwasserkraftwerken gespeichert werden.

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