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Stromtipp Lexikon

Reststrommenge

Laut Gesetz über den Atomausstieg bleibt den deutschen Atomkraftwerken eine bestimmte Reststrommenge, die sie noch produzieren dürfen, bevor sie abgeschaltet werden müssen. Diese Reststrommenge richtet sich nach dem Alter und der Größe der jeweiligen Kraftwerksblöcke.

Reststrommengen dürfen laut Gesetz auch übertragen werden - allerdings nur von älteren auf jüngere Anlagen.

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