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Stromtipp Lexikon

Netznutzungsentgelte

Mit der Liberalisierung des Energiemarktes kann der Verbraucher den Energielieferanten wechseln, nicht jedoch den Netzbetreiber, durch dessen Leitungen der Strom bis zum Verbraucher kommt. Diese Versorgungsnetze (meist gibt es nur eines) haben eine Monopolstellung. Es ist auch nicht sinnvoll, weitere Netze zu bauen. Damit der Netzbetreiber dieses nicht ausnutzt und den Wettbewerb unterbindet, werden die Preise für die Nutzung aller Netze durch weitere Anbieter (Netznutzungsentgelte) staatlich reguliert und kontrolliert. Die zuständige Regulierungsbehörde ist die Bundesnetzagentur (BNetzA).
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AALAbfackelnAbwärmeAir Mass (AM)AmpereAmperestundeAnreizregulierungArbeitspreisAusgleichsenergieAuslandsschutzklausel