Stromtipp Lexikon
Ölpreisbindung
Die Ölpreisbindung aus den 60er-Jahren ist eine Vereinbarung zwischen Gaslieferanten und –abnehmern, aber kein Gesetz. Sie sieht vor, dass der Gaspreis mit dem Ölpreis gekoppelt ist, also mit ihm steigt oder fällt. Der Gaspreis wird meist mit drei- oder sechsmonatiger Verspätung dem Ölpreis angeglichen. Ziel der Ölpreisbindung ist es, dem Lieferanten Sicherheit für seine Investitionen (Förderanlagen, Pipelines) und dem Abnehmer Liefersicherheit zu gewährleisten.
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