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Wie teuer wird Klimaschutz im Wohnbereich?
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat in einem Interview mit der "Braunschweiger Zeitung" vorgeschlagen, Mieter von unsanierten Wohnungen und Häusern sollten die Miete mindern dürfen, wenn bestimmte Standards nicht erreicht werden. Der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW SW) fand dies "abstrus".
Gabriel hatte angeregt, ein solches Recht auf Mietminderung gesetzlich einzuräumen, wenn "bestimmte Baustandards durch den Vermieter in einem bestimmten Zeitraum nicht erreicht werden". Damit könnte der Druck auf die Vermieter, "etwas für den Klimaschutz zu tun", erhöht werden. Der Vorstandssprecher des VdW SW, Rudolf Ridinger, kritisierte, Mieter könnten die energetische Qualität eines Gebäudes in der Regel gar nicht bewerten. "Damit haben sogar viele Fachleute ihre Schwierigkeiten, etwa wenn es um die Bewertung versteckter Baumängel geht“, so Ridinger. Häufige und zugleich sehr aufwändige Mietrechtsprozesse wären die Folge.
Vertreter der Wohnungswirtschaft argumentieren, verstärkte Investitionen in Wärmedämmung und effiziente Heiztechnik scheitern zumeist nicht am guten Willen, sondern an den finanziellen Möglichkeiten der Hausbesitzer. Daher müssten die staatlichen Förderprogramme aufgestockt werden. Auch der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Joachim Würmeling wünscht sich mehr "Anreize" statt "Ver- und Gebote", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Verbote ineffizienter Heiztechniken wie Nachtspeicheröfen oder konkrete Sanierungsvorgaben hält Würmeling für falsch.
Es könnte also weitgehende Einigkeit darüber herrschen, Förderinstrumente wie das Marktanreizprogramm für Wohnraummodernisierung beizubehalten und auszubauen. Hier ist aber das Finanzministerium vor: Das Ansinnen, das Volumen der staatlichen Förderungen für den umweltfreundlichen Wohnungsbau zu verdreifachen, hat es bereits abgelehnt.
Die "Wirtschaftswoche" hat zudem gleichzeitig interne Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht, allein im Gebäudebereich würden die Klimaschutzmaßnahmen 60 Milliarden Euro kosten. Die Zeitung beruft sich auf ein internes Papier des Ministeriums, das ihr vorliege. Die niedrigeren Energiekosten als Folge zusätzlicher Dämm- und Einsparmaßnahmen seien allerdings noch nicht gegen gerechnet – und auf diese beruft sich Gabriel vor allem, wenn er behauptet, unter dem Strich hielten sich die Mehrbelastungen für Wirtschaft, Verbraucher und Steuerzahler in Grenzen.
Der VdW SW schlägt vor, Modernisierungen in Zusammenarbeit mit den Energielieferanten durchzuführen. In so genannten Contracting-Modelle übernimmt der Energielieferant die Investitionskosten und refinanziert sich über die anschließenden Energieeinsparungen.
Eine weitere Möglichkeit, Sanierungsbedarf objektiv zu bestimmen: Der Energieausweis, der für Wohngebäude seit Anfang Juli Vorschrift ist. Die deutsche Energieagentur (dena) plädiert deshalb für den bedarfsorientierten Ausweis, weil dieser konkrete Vorschläge zum Energie sparen enthält. Indem Investitionskosten und Einsparpotential gegenüber gestellt werden, fällt die Entscheidung für eine energetische Sanierung leichter.
Ende August trifft sich die Bundesregierung, um ihr Maßnahmenpaket für den Klimaschutz zu beschließen. Bis dahin müssen sich die beiden für den Entwurf zuständigen Ministerien, das Bundesumwelt- und das Wirtschaftsministerium geeinigt haben. Das dürfte schwierig werden: Während Gabriel seinem Kollegen Michael Glos wiederholt eine Blockadehaltung und eine zu große Nähe zu den großen Energiekonzernen vorgeworfen hat, erklärt man im Wirtschaftsministerium die Umweltziele Gabriels für unrealistisch und zu teuer.
Gabriel hatte angeregt, ein solches Recht auf Mietminderung gesetzlich einzuräumen, wenn "bestimmte Baustandards durch den Vermieter in einem bestimmten Zeitraum nicht erreicht werden". Damit könnte der Druck auf die Vermieter, "etwas für den Klimaschutz zu tun", erhöht werden. Der Vorstandssprecher des VdW SW, Rudolf Ridinger, kritisierte, Mieter könnten die energetische Qualität eines Gebäudes in der Regel gar nicht bewerten. "Damit haben sogar viele Fachleute ihre Schwierigkeiten, etwa wenn es um die Bewertung versteckter Baumängel geht“, so Ridinger. Häufige und zugleich sehr aufwändige Mietrechtsprozesse wären die Folge.
Vertreter der Wohnungswirtschaft argumentieren, verstärkte Investitionen in Wärmedämmung und effiziente Heiztechnik scheitern zumeist nicht am guten Willen, sondern an den finanziellen Möglichkeiten der Hausbesitzer. Daher müssten die staatlichen Förderprogramme aufgestockt werden. Auch der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Joachim Würmeling wünscht sich mehr "Anreize" statt "Ver- und Gebote", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Verbote ineffizienter Heiztechniken wie Nachtspeicheröfen oder konkrete Sanierungsvorgaben hält Würmeling für falsch.
Es könnte also weitgehende Einigkeit darüber herrschen, Förderinstrumente wie das Marktanreizprogramm für Wohnraummodernisierung beizubehalten und auszubauen. Hier ist aber das Finanzministerium vor: Das Ansinnen, das Volumen der staatlichen Förderungen für den umweltfreundlichen Wohnungsbau zu verdreifachen, hat es bereits abgelehnt.
Die "Wirtschaftswoche" hat zudem gleichzeitig interne Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht, allein im Gebäudebereich würden die Klimaschutzmaßnahmen 60 Milliarden Euro kosten. Die Zeitung beruft sich auf ein internes Papier des Ministeriums, das ihr vorliege. Die niedrigeren Energiekosten als Folge zusätzlicher Dämm- und Einsparmaßnahmen seien allerdings noch nicht gegen gerechnet – und auf diese beruft sich Gabriel vor allem, wenn er behauptet, unter dem Strich hielten sich die Mehrbelastungen für Wirtschaft, Verbraucher und Steuerzahler in Grenzen.
Der VdW SW schlägt vor, Modernisierungen in Zusammenarbeit mit den Energielieferanten durchzuführen. In so genannten Contracting-Modelle übernimmt der Energielieferant die Investitionskosten und refinanziert sich über die anschließenden Energieeinsparungen.
Eine weitere Möglichkeit, Sanierungsbedarf objektiv zu bestimmen: Der Energieausweis, der für Wohngebäude seit Anfang Juli Vorschrift ist. Die deutsche Energieagentur (dena) plädiert deshalb für den bedarfsorientierten Ausweis, weil dieser konkrete Vorschläge zum Energie sparen enthält. Indem Investitionskosten und Einsparpotential gegenüber gestellt werden, fällt die Entscheidung für eine energetische Sanierung leichter.
Ende August trifft sich die Bundesregierung, um ihr Maßnahmenpaket für den Klimaschutz zu beschließen. Bis dahin müssen sich die beiden für den Entwurf zuständigen Ministerien, das Bundesumwelt- und das Wirtschaftsministerium geeinigt haben. Das dürfte schwierig werden: Während Gabriel seinem Kollegen Michael Glos wiederholt eine Blockadehaltung und eine zu große Nähe zu den großen Energiekonzernen vorgeworfen hat, erklärt man im Wirtschaftsministerium die Umweltziele Gabriels für unrealistisch und zu teuer.