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RWE entgeht Kartellstrafe

28.09.2007 von
Im Streit um die "unrechtmäßige Berücksichtigung von CO2-Preisen" haben der Energiekonzern RWE und das Bundeskartellamt eine außergerichtliche Einigung erzielt. RWE ist nun verpflichtet, in den kommenden vier Jahren Stromkapazitäten von insgesamt 6.300 Megawatt (MW) in einem transparenten Verfahren an Industriekunden zu verkaufen. Das Bundeskartellamt stellt im Gegenzug das Verfahren gegen RWE ein.

RWE wird europäischen Industrieunternehmen für die Lieferzeit von 2009 bis 2012 jährlich rund 1.600 Megawatt im Rahmen von vierteljährlich stattfindenden Auktionen anbieten, teilte das Unternehmen mit. Das entspreche einem Gesamtvolumen von 6.300 Megawatt bzw. 46.000 GWh und damit nahezu dem jährlichen Absatz von RWE an Industriekunden in Deutschland.

Die Auktionen werden dabei deutlich anders ablaufen als der reguläre Stromverkauf am Handelsplatz in Leipzig, der wiederholt von Kunden kritisiert wurde, verspricht das Bundeskartellamt. Es hofft, durch dieses Verfahren auch einen Wettbewerbsschub auslösen zu können: "Die Entscheidung führt schneller zu einem befriedigenden und sichtbaren Ergebnis für die Marktteilnehmer als eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung", so Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer. Das Vermarktungsverfahren sei transparent und erleichtere es kleinen und mittleren Industriekunden, ihren Stromeinkauf zu optimieren.

Die erste Auktion wird im ersten Quartal 2008 stattfinden. Ersteigert werden die Stromprodukte in Schritten von jeweils einem MW. Damit sollen auch kleinere Kunden, die ihre Nachfrage in Einkaufsgemeinschaften bündeln, an den Auktionen teilnehmen können. Der Startpreis der Auktion liegt bei den Vollkosten eines abgeschriebenen Stein- bzw. Braunkohlekraftwerkes. Dabei wird RWE den Käufern den Wert der CO2-Zertifikate, die es für das ersteigerte Produkt unentgeltlich erhält, gutschreiben. Sechzehn weitere Auktionen werden bis 2012 folgen.

Das Bundeskartellamt hatte in zwei Verfahren zu untersuchen, ob RWE und die e.on Energie AG ihre Marktmacht missbraucht haben, indem sie in ihre Strompreise Kosten für CO2-Emissionsrechte einrechneten, die ihnen gar nicht entstanden sind. Schließlich wurden ihnen die Verschmutzungsrechte in dieser Emissionshandelsperiode noch kostenlos zugeteilt (. Während das Verfahren gegen RWE nun beendet ist, steht eine Entscheidung in Bezug auf e.on noch aus. Das Bundeskartellamt bestätigte aber "konstruktive Gespräche", die es zur Zeit mit e.on führe.

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