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Kartellrechtsverschärfung verabschiedet
Der Bundestag hat die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verabschiedet. Damit kann das neue Kartellrecht, dass unter anderem schärfere Mittel gegen Marktmissbrauch vorsieht, wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten. Der Bundesrat muss noch zustimmen, was aber als sehr wahrscheinlich gilt. Die Stromkonzerne befürchten, dass das Kartellamt bereits Verfahren gegen sie plant, berichtet die Financial Times Deutschland (FTD).
Die Gesetzesnovelle verschärft die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht über die Energieversorger deutlich. Einmal ist es den Kartellbehörden künftig möglich, die Preise der marktbeherrschenden Energieversorger zu kontrollieren. Wenn die Preise "die Kosten in unangemessener Weise überschreiten", müssen die Unternehmen beweisen, das die Preise gerechtfertigt sind. Vorher lag die Beweislast bei den Behörden. Die Neuregelung ist bis Ende 2012 befristet.
Das Bundeskartellamt bereitet sich offenbar schon auf erste Verfahren vor. Die FTD berichtet von einem 30-seitigen Vermerk der Behörde, der mehrere Treffen von Vorständen und führenden Mitarbeitern vor allem der Konzerne RWE und e.on dokumentiert. Dabei sollen Kennzahlen und Strategien ihrer Unternehmen ausgetauscht worden sein – Informationen, die laut Bundeskartellamt "im normalen geschäftlichen Umgang zwischen Wettbewerbern Geschäftsgeheimnisse darstellen".
Die politischen Erwartungen an das neue Gesetz sind gemischt. Der energiepolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rolf Hempelmann, hält die Missbrauchsaufsicht für das einzige Instrument, "das kurzfristig wettbewerbliche Wirkung entfalten kann". Die Grünen-Abgeordnete Kerstin Andreae dagegen erklärte, die Regierung schmiede "mit dieser Novelle ein stumpfes Schwert. Ihr Handeln geht nicht an Ursachen heran". Statt Kraftwerksprojekte neuer Anbieter stärker zu fördern, verringere die Gesetzesnovelle durch Eingriffe in den Preis die Investitionssicherheit.
Die Strombranche hatte bis zuletzt versucht, die Politik von einem neuen Konsensmodell zu überzeugen. Eine unabhängige Kommission sollte den Vorwurf entkräften, es gebe unter den Stromproduzenten keinen funktionierenden Wettbewerb. Dies schlug der Vorstandsvorsitzende von Vattenfall, Lars G. Josefsson, im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor. Wenn die Kommission "feststellt, dass es Wettbewerb gibt, dann sollte man das akzeptieren; wenn es Mängel gibt, sollte man sie beheben". Nun wird keine Kommission, sondern das Bundeskartellamt diese Aufgabe übernehmen.
Die Gesetzesnovelle verschärft die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht über die Energieversorger deutlich. Einmal ist es den Kartellbehörden künftig möglich, die Preise der marktbeherrschenden Energieversorger zu kontrollieren. Wenn die Preise "die Kosten in unangemessener Weise überschreiten", müssen die Unternehmen beweisen, das die Preise gerechtfertigt sind. Vorher lag die Beweislast bei den Behörden. Die Neuregelung ist bis Ende 2012 befristet.
Das Bundeskartellamt bereitet sich offenbar schon auf erste Verfahren vor. Die FTD berichtet von einem 30-seitigen Vermerk der Behörde, der mehrere Treffen von Vorständen und führenden Mitarbeitern vor allem der Konzerne RWE und e.on dokumentiert. Dabei sollen Kennzahlen und Strategien ihrer Unternehmen ausgetauscht worden sein – Informationen, die laut Bundeskartellamt "im normalen geschäftlichen Umgang zwischen Wettbewerbern Geschäftsgeheimnisse darstellen".
Die politischen Erwartungen an das neue Gesetz sind gemischt. Der energiepolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rolf Hempelmann, hält die Missbrauchsaufsicht für das einzige Instrument, "das kurzfristig wettbewerbliche Wirkung entfalten kann". Die Grünen-Abgeordnete Kerstin Andreae dagegen erklärte, die Regierung schmiede "mit dieser Novelle ein stumpfes Schwert. Ihr Handeln geht nicht an Ursachen heran". Statt Kraftwerksprojekte neuer Anbieter stärker zu fördern, verringere die Gesetzesnovelle durch Eingriffe in den Preis die Investitionssicherheit.
Die Strombranche hatte bis zuletzt versucht, die Politik von einem neuen Konsensmodell zu überzeugen. Eine unabhängige Kommission sollte den Vorwurf entkräften, es gebe unter den Stromproduzenten keinen funktionierenden Wettbewerb. Dies schlug der Vorstandsvorsitzende von Vattenfall, Lars G. Josefsson, im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor. Wenn die Kommission "feststellt, dass es Wettbewerb gibt, dann sollte man das akzeptieren; wenn es Mängel gibt, sollte man sie beheben". Nun wird keine Kommission, sondern das Bundeskartellamt diese Aufgabe übernehmen.