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dena rät: Energieausweis verlangen

17.06.2008 von
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) Mietern und Käufern, den Energieausweis zu verlangen. Ab 1. Juli 2008 haben Miet- und Kaufinteressenten das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen übrigen Wohngebäuden. Eigentümern, die keinen oder nur einen unvollständigen Energieausweis vorlegen, droht eine Strafe von bis zu 15.000 Euro.

Entscheidend ist, ob ein Gebäude im grünen oder im roten Bereich der Farbskala liegt. Grün bedeutet, dass wenig Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird; rot steht für eine schlechte Energiebilanz. Zu jedem Energieausweis gehören außerdem individuelle Modernisierungsempfehlungen, die auch von Miet- und Kaufinteressenten eingesehen werden dürfen. Ein Anspruch auf Umsetzung der Maßnahmen besteht jedoch nicht. Die dena empfiehlt: Potenzielle Käufer und Mieter sollten auf jeden Fall nachfragen, ob und wann die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden.

Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Weitere Informationen zum Energieausweis unter www.dena-energieausweis.de. Kostenlose Energie-Hotline für Verbraucher: 0800 0 736 734.

Weitere Informationen gibt der Energieausweis-Ratgeber von stromtip.de.

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Serie: (4): Wie funktioniert eigentlich...

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Serie (9): Wie funktioniert eigentlich...

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Serie (11): Wie funktioniert eigentlich...

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