Brandenburg will im Bundesrat Änderungen zum CCS-Gesetz beantragen
Brandenburg will im Bundesrat Änderungsanträge zum Entwurf des CCS-Gesetzes zur Abscheidung und Speicherung von CO2 stellen. So solle beantragt werden, die sogenannte Länderklausel aus dem Entwurf zu streichen, sagte ein Vertreter des Potsdamer Wirtschaftsministeriums am Montag auf einer Sitzung des Regionalen Erkundungsbeirats Ostbrandenburg. Die Klausel erlaubt es einzelnen Bundesländern, CO2-Lager auf ihrem Territorium abzulehnen.
Brandenburg sei der Auffassung, Klimaschutz ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft, heißt es zur Begründung des Antrags. Risiken und Lasten sollten daher nicht nur von einer einzelnen Region getragen werden. Die Landesregierung will den Angaben zufolge zudem beantragen, dass die Haftung nach Ende des Speicherbetriebs frühestens nach 40 Jahren vom Betreiber auf die öffentliche Hand und dabei möglichst den Bund übergeht. Der Gesetzentwurf sieht lediglich 30 Jahre und den Übergang in Verantwortung des Landes vor.
Der Beirat selbst lehnte den CCS-Gesetzentwurf komplett ab. Das von Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) ins Leben gerufene Gremium hat allerdings keine Entscheidungsbefugnis und kann nur Empfehlungen abgeben.
Der Energiekonzern Vattenfall erprobt in der Lausitz die CCS-Technologie bei der Kohleverstromung. Zur Lagerung von CO2 sollen zwei mögliche unterirdische Lagerstätten in Ostbrandenburg erkundet werden. Dagegen gibt es starken Widerstand in den Regionen.