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Einspeisevergütung für Solaranlagen sinkt um 0,25 Prozent
Die Vergütungssätze für Solaranlagen sinken im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis zum 1. Dezember 2014 jeweils zum Monatsersten nur noch um 0,25 Prozent, wie die Bundesnetzagentur bekannt gab.
„Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 2.397 Megawatt (MW) knapp unterhalb des im Rahmen der EEG-Reform gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 MW bis 2.600 MW", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetz-agentur. Im letzten Berechnungszeitraum hatte der Zubau mit ca. 3.000 MW noch innerhalb des Zubaukorridors des alten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 2012 (2.500 bis 3.500 MW) gelegen.
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Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen nach dem EEG wird monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.400 MW bis 2.600 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.