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Bundesrat billigt Verordnung für mehr Transparenz bei Energiepreisen
Der Bundesrat hat die Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Grundversorgung gebilligt.
Die Verordnung ergänzt die Strom- und die Gasgrund-versorgungs-verordnung, damit der Grund-versorgungspreis und seine Zusammen-setzung transparenter werden. Dazu sollen künftig in den Vertragsbedingungen und im Internet gemeinsam mit dem Grundversorgungspreis auch die kalkulatorisch einfließenden staatlich veranlassten Preisbestandteile sowie im Strombereich die Netzentgelte angegeben werden.
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„Ich begrüße die Zustimmung des Bundesrates sehr. Mit der Verordnung erweitern wir die Informationspflichten der Grundversorger gegenüber den Verbrauchern. Damit werden die Verbraucher künftig besser in die Lage versetzt, die Zusammensetzung und Änderungen ihres örtlichen Grundversorgungspreises bei Strom und Gas zu bewerten. Transparenz stärkt die Vergleichbarkeit zwischen den Anbietern. Und sie fördert über eine bessere Information der Kunden zugleich den Wettbewerb, insbesondere im Strommarkt", sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel.