2015 auch Kennzeichungspflicht für Online-Händler
Ab 1. Januar 2015 gibt es auch online eine Kennzeichnungspflicht, so können Sie auch den Energieverbrauch von Produkten im Netz deutlich schneller erkennen. Zum Jahreswechsel haben nämlich laut einer EU-Verordnung auch Online-Händler eine Kennzeichnungspflicht und müssen die wichtigsten Haushaltsgeräte und Lampen mit dem EU-Energielabel kennzeichnen.
Egal ob Waschmaschine, TV-Gerät oder LED-Lampe: Immer mehr Verbraucher informieren sich im Internet über Preis, Testurteil und Marke und kaufen das Produkt in einem Online-Shop. Bisher waren nur stationäre Händler von der Kennzeichnungspflicht betroffen. Durch die Kennzeichnungspflicht mit den Effizienzklassen A+++ (beste) bis G (schlechteste) entlarvt das Label Energiefresser und erleichtert die Kaufentscheidung für ein stromsparendes Gerät nun auch im Internet.