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Energieberatung: Bundeswirtschaftsministerium verbessert Förderprogramm

03.03.2015 von
EnergieberatungDas Bundeswirtschaftsministerium hat das Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ zur Energieberatung für Wohngebäude deutlich verbessert. Haus- und Wohnungseigentümer können sich über höhere Zuschüsse und neue Wahlmöglichkeiten freuen.
 
Wer sein Heim auf den neuesten energetischen Stand bringen will, sollte eine detaillierte Energieberatung in Anspruch nehmen. Bei der sogenannten „Vor-Ort-Beratung“ analysiert ein unabhängiger Energieberater die Immobilie und erstellt anschließend ein maßgeschneidertes energetisches Sanierungskonzept – den sogenannten Energieberatungsbericht.
 
Bei der Energieberatung erhält der Besitzer der Immobilie einen Überblick über staatliche Förderprogramme, wie zum Beispiel die KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren oder das Marktanreiz-Programm. Damit insbesondere private Haushalte und Wohnungseigentümer-Gemeinschaften noch mehr von der „Vor-Ort-Beratung“ profitieren, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Förderprogramm für die Energieberatung optimiert.
 
Statt bisher 50 Prozent werden künftig 60 Prozent der Kosten der Energieberatung gefördert. Der Höchstbetrag von 400 Euro steigt für Ein- und Zweifamilienhäuser auf 800 Euro, für Gebäude ab drei Wohneinheiten von 500 auf 1.100 Euro. Für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEG) gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro für die Energieberatung, wenn der Berater den Energieberatungsbericht in Versammlungen der WEG oder Beiratssitzungen vorstellt und erläutert. 
 
Der staatliche Zuschuss für die Energieberatung wird vom Energieberater beantragt. Er ist dazu verpflichtet, die Förderung an die Besitzer der Immobile mit einer entsprechend vergünstigten Beratungsleistung weiterzugeben.
 
Die Förderung für die Energieberatung gilt ab sofort für Wohngebäude, für die bis zum 31. Januar 2002 ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige eingereicht wurde – und damit acht Jahre länger rückwirkend als bislang. Außerdem kann eine erneute Förderung nun schon nach vier statt bislang nach acht Jahren beantragt werden.
 
Der Beratungsbericht muss die Ergebnisse der Energieberatung zudem zukünftig kompakt und einfach darstellen. Neu ist beispielsweise, dass bei einem Sanierungsfahrplan die Einsparung an Energie, Energiekosten sowie CO2-Emissionen für jeden Sanierungsschritt ersichtlich sein müssen.
 
Die Energieberatung darf ab sofort mit anderen öffentlichen Fördermitteln der Länder und/oder Kommunen kombiniert werden. Dabei dürfen die Fördermittel 90 Prozent der Kosten nicht übersteigen.

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