Achtung Strafe: Letzte Frist für Energieaudit läuft ab
Jetzt wird es ernst: Am 5. Dezember 2015 ist die Frist für erstmalige Energieaudits abgelaufen. Bis zum Stichtag waren alle Betriebe, die nicht der EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen unterliegen, verpflichtet, den betrieblichen Energieverbrauch mit einem Energieaudit genauer unter die Lupe zu nehmen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)beginnt zu prüfen, ob Unternehmen ihre Energieaudit Pflicht erfüllen. Wird die Vorgabe nicht eingehalten, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Nur wer glaubhaft nachweisen kann, dass er die Frist für ein Energieaudit weder vorsätzlich noch fahrlässig versäumt und das Energieaudit bis Ende April 2016 abgeschlossen hat, muss aller Voraussicht nach kein Bußgeld bezahlen. Die Entscheidung liegt allerdings im Ermessen des BAFA.
„Nur wer einen realistischen überblick über den Energieverbrauch im Unternehmen hat, kann ein effizientes Energiemanagement einführen und so das volle Einsparpotenzial realisieren. Ein professionelles Energieaudit ist der erste Schritt auf dem Weg“, so Dr. Heinz Rosenbaum, Geschäftsführer der E.ON Energie Deutschland.
Kleine und mittlere Unternehmen sind zwar nicht zum Energieaudit verpflichtet, können aber ihren Energieverbrauch durch Umsetzung der Empfehlungen bis zu 15 Prozent senken und dadurch Kosten sparen. Das BAFA vergibt Fördermittel für KMU. Die Höhe der Förderung des Energieaudits ist abhängig von den jährlichen Energiekosten: Betragen diese mehr als 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bis maximal 8.000 Euro.