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Verhandlung: War der Atomausstieg rechtmäßig?

16.03.2016 von

Atomkraftwerkbetreiber

Fünf Jahre nach dem Super-Gau in Fukushima und der Zwangsabschaltung der Atommeiler klagen die Atomkraftbetreiber. 22 Milliarden Euro habe die abrupte Energiewende an Kosten verursacht.

Diese Woche startet das große Verfahren um die abrupte Energiewende im März 2011. In Folge des Tsunamis in Japan und des Super-Gaus in Fukushima hatte die damalige schwarz-gelbe Regierungskoalition das Abschalten vieler deutscher Atommeiler erzwungen. Die großen Atomkraftwerkbetreiber RWE, Eon und Vattenfall mussten schwer unter dieser Entscheidung leiden und erwarten nun Entschädigungen in Milliarden Höhe.

Insgesamt soll es bei der Klage um insgesamt 22 Milliarden Euro gehen. Das sind die Kosten, die die abrupte Energiewende den drei Betreibern gekostet haben soll. Sollte das Gericht entscheiden, dass die Zwangsabschaltung der Atommeiler tatsächlich rechtswidrig war, müsse der Bundestag nachträglich ein Ausstiegsgesetz formulieren mit eingefügter Entschädigung. Sollte diese Entschädigung den Betreibern nicht hoch genug sein, könnten weitere Klagen folgen.

Dennoch Kläger und Politiker rechnen nicht mit einem Urteil, denn es wird spekuliert, dass sich Bundesregierung und die Atomkraftwerkbetreiber außergerichtlich entscheiden werden. Laut der FAZ wäre ein Gesamtpaket denkbar, das wohl die Finanzierung des Rückbaus als auch die Endlagerung umfasst. In Folge dessen würden die Rückstellungen der Energiekonzerne zwangsweise aufgelöst werden und sie müssten einen Pflichtfond einrichten, der eine unbegrenzte Nachhaftung für alle Folgeschäden darstellen soll.

Die Atomkraftwerkbetreiber berufen sich bei der Klage auf eine rechtswidrige Enteignung. Die Bundesregierung habe in das Grundrecht auf Privateigentum eingegriffen und den Kraftwerkbetreiber große Schäden verursacht. Heute ließen die Verfassungsrichter einen ersten Einblick in das Verfahren gewähren - zu Ungunsten der Betreiber. Die Verfassungsrichter haben Zweifel an der Enteignung der Atomkraftwerkbetreiber und sehen in der Zwangsabschaltung 2011 lediglich eine Beschränkung des Eigentums, denn die Regierung habe 2011 den Betreibern eine zur produzierenden Reststrommenge gewährt und auch keine Güter, sprich die Atommeiler, auf sich übertragen. Wenn es zu einem Urteil kommt, würde es erst in einigen Monaten folgen. 

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