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Industrie fordert längere Steuerhilfen für Erdgasfahrzeuge

Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht eine Verlängerung der Energiesteuerermäßigung für Erdgas und Biomethan als Kraftstoffbis einschließlich 2021 mit anschließender Degression bis 2024 vor. Die von der Deutschen Energie-Agentur (dena) koordinierte "Initiative Erdgasmobilität" tritt dagegen für eine Verlängerung bis mindestens 2026 ein.
"Anteil von Erdgas am Kraftstoffmarkt auf 4 Prozent erhöhen"
Laut Initiative Erdgasmobilität liegt der Marktanteil von Erdgas und Biomethan am Kraftstoffabsatz derzeit bei lediglich 0,35 Prozent. Ab einem Anteil von 4 Prozent würde sich die Marktentwicklung selbst tragen und eine Steuerermäßigung wäre nicht mehr nötig. Vor 2026 sei diese Zielmarke aber wahrscheinlich nicht erreichbar, so die Initiative.
Erdgas und Biomethan als Kraftstoffe seien derzeit die günstigste Option, um Emissionen im Verkehr zu reduzieren. Bei der derzeit üblichen Beimischung von 20 Prozent Biomethan stoßen Erdgasfahrzeuge bis zu 35 Prozent weniger Treibhausgase aus als Benziner oder Diesel. Der Ausstoß an Stickoxiden ist um bis zu 90 Prozent geringer, die Lärmbelastung bei Nutzfahrzeugen um bis zu 50 Prozent. Quelle: dena
Mitglieder der Initiative Erdgasmobilität sind Fahrzeughersteller, Mineralöl-,
Erdgas- und Biogaswirtschaft, Anbieter von Tankstellentechnik und der ADAC.