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Verhandlungen über Neuregelung des EEG
Am heutigen Dienstag trifft sich die Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten um die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu verhandeln. Hauptsächliches Ziel der Bundesregierung ist es, zukünftige Strompreisanstiege zu beschränken.
Die Erhöhungen des Strompreises der letzten Jahre sind hauptsächlich auf die Erhöhung der EEG-Umlage zurück zu führen. über 6 ct/kWh zahlen Stromkunden zur Finanzierung der Energiewende. Diese Kostenzuwächse möchte die Bundesregierung nun begrenzen.
Die geplante Neuregelung beinhaltet die Umstellung der Förderung von garantierten festen Vergütungen auf Ausschreibungen, in denen die günstigsten Anbieter den Zuschlag für neue ökostrom-Anlagen erhalten sollen. Damit sollen die Kosten begrenzt werden. Klein-Anlagen mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt sollen wie bisher gefördert werden.
Die geplante Neuregelung beinhaltet die Umstellung der Förderung von garantierten festen Vergütungen auf Ausschreibungen, in denen die günstigsten Anbieter den Zuschlag für neue ökostrom-Anlagen erhalten sollen. Damit sollen die Kosten begrenzt werden. Klein-Anlagen mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt sollen wie bisher gefördert werden.
Daneben soll die Förderung für neue Windparks an Land nur um fünf Prozent gekürzt werden 2,5 Prozent weniger als ursprünglich geplant. Ein entsprechender Vorschlag des Bundes bewegt sich damit auf Forderungen einzelner Länder zu.
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