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Novelle des EEG beschlossen
Die Bundesregierung hat heute die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Dadurch werden Fördergelder für erneuerbare Energien künftig per Ausschreibung vergeben. Die effizientesten und kostengünstigsten Anbieter erhalten den Zuschlag. Kleine Solaranlagen bis 750 Kilowatt sind davon ausgenommen.
Die Vergütung für erneuerbaren Strom soll ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt werden. Das heißt: Die neuen PV-Anlagen, Windräder oder Biogas-Anlagen, die mit der wenigsten Förderung auskommen, erhalten den Zuschlag. Das soll die Kosten für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien senken.
Die Bundesregierung schränkt den Neubau von Windenergieanlagen in Norddeutschland ein, um keine weiteren überkapazitäten aufgrund fehlender Stromtrassen zu schaffen.
In den Regionen, in denen es Netzengpässe gibt, wird der Zubau von Windrädern begrenzt auf 58 Prozent des Durchschnitts der letzten drei Jahre. So soll der weitere Ausbau der Windenergie in Norddeutschland und Hessen gesichert und die Stromnetze vor überforderung geschützt werden. Diese Regelung wird alle zwei Jahre überprüft.
Für die Windenergie an Land gilt eine Kürzung der Förderung für Windenergie ab 1. Juni 2017 einmalig um 5 Prozent.
Das neue EEG will die Geschwindigkeit des Ausbaus der Erneuerbaren mit dem Ausbau der Stromnetze besser verzahnen. Das heißt im Einzelnen:
Windenergie: 2.800 Megawatt pro Jahr werden für Windenergie an Land in den Jahren 2017 bis 2019 ausgeschrieben, ab 2020 dann 2.900 Megawatt pro Jahr. Die Windenergie auf See wird das Ausbauziel für 2020 übertreffen. Daher wird ihr Zubau ab dem Jahr 2021 jährlich 750 Megawatt betragen, für eine gleichmäßige Entwicklung bis zum Ziel von 15 Gigawatt im Jahr 2030.
Sonnenenergie: Künftig sollen jährlich Solaranlagen mit einer Leistung von 600 Megawatt ausgeschrieben werden. Kleine Anlagen auf Dächern bis zu einer Leistung von 750 Kilowatt sind davon ausgenommen und werden wie bisher gefördert. Insgesamt soll es weiterhin einen Zuwachs von 2.500 Megawatt Zuwachs pro Jahr geben. Einen Beschränkung des Gesamtzuwachses gibt es dagegen nicht mehr: Auch wenn über der bisherigen Grenze von 52 000 Megawatt Photovoltaik installiert sind, geht die Förderung weiter.
Biomasse: Für die Biomasse sieht das neue Gesetz ab 2017 vor, 150 Megawatt pro Jahr auszuschreiben. In den Jahren 2020 bis 2022 steigt die Ausschreibungsmenge auf 200 Megawatt pro Jahr. Teilnehmen können an den Ausschreibungen neben Neuanlagen auch Bestandsanlagen.
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