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Deutsche Umwelthilfe verklagt Amazon wegen LEDs

12.07.2016 von

LEDAmazon bewirbt LEDs als schadstofffrei und empfiehlt Verbrauchern deren ordnungswidrige Entsorgung im Restmüll. LEDs müssen nach dem Elektrogesetz getrennt gesammelt und separat entsorgt werden. Nachdem Amazon sich weigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, beschreitet die DUH den Gerichtsweg zum Stopp der Falschinformation und verklagt das Unternehmen vor dem Landgericht München.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen Amazon wegen Verbrauchertäuschung beim Landgericht München erhoben. Das Unternehmen behauptet auf seiner Internetseite, dass LEDs (die Abkürzung steht für light-emitting diode) angeblich keine Schadstoffe enthalten und über den Restmüll entsorgt werden könnten. Dies ist jedoch unzutreffend, da die Lampen, je nach Lichtfarbe toxische Stoffe wie Arsen- und Bleiverbindungen enthalten können. Aus diesem Grund dürfen sie auch nicht im Hausmüll entsorgt werden und sind auf dem Produkt durch eine durchgestrichene Restmülltonne entsprechend gekennzeichnet.

Die DUH hat Amazon im Mai 2016 dazu aufgefordert, die rechtswidrigen Entsorgungshinweise und die falsche Bewerbung von LEDs zu beenden und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Da Amazon diese verweigerte, hat die DUH am 15. Juni 2016 Klage beim Landgericht München eingereicht.

„Amazon verstößt gegen Recht und Gesetz, um Kosten zu sparen und Gewinne zu maximieren. Weil Amazon keine LEDs für eine sachgerechte Entsorgung zurücknehmen möchte, werden Verbraucher mit falschen Entsorgungshinweisen getäuscht und zu gesetzwidrigem Verhalten aufgerufen“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, Thomas Fischer, ergänzt: „Ausgediente LEDs gehören nicht in den Restabfall, sondern müssen getrennt erfasst werden. Verbraucher haben die Möglichkeit, ausgediente LEDs bei kommunalen Wertstoffhöfen abzugeben. Große Händler mit einer Verkaufs- oder Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektrogeräte müssen ab dem 24. Juli 2016 alle Elektrokleingeräte, wie etwa LEDs in haushaltsüblichen Mengen zurücknehmen.“

 

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