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Bayerische Stadtwerke und TenneT fordern einheitliche Netzentgelte

24.11.2016 von


Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT unterstützt bayerische Stadtwerke in ihrer Forderung nach einer Vereinheitlichung der Netznutzungsentgelte. Dies würde viele Stromkunden in Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein entlasten. Die Stromrechnung von Stromkunden in den übrigen Bundesländern jedoch erhöhen.

Bisher zahlen Stromkunden unterschiedlich hohe Netznutzungsentgelte - abhängig von den tatsächlichen Kosten der regionalen Netze. Insbesondere durch den Ausbau der Netze und Erhöhung der Netzstabilität im Zuge der Energiewende haben sich die Netznutzungsentgelte teilweise massiv erhöht. Strom aus Wind und Sonne, der in immer größeren Mengen produziert wird unterliegt jedoch wetter-abhängig starken Schwankungen. Die hohen Mengen und die großen Schwankungen müssen durch die Netze aufgefangen werden. Dies erfordert umfangreiche Investitionen.

Die größten Investitionen hat der Netzbetreiber TenneT zu leisten. Das Netzgebiet von TenneT umfasst weitesgehend den Nord- und Ostseebereich, in dem der Großteil der Offshore-Windenergie produziert wird. Zudem führt der Stromtransport nach Süddeutschland (Bayern) über das TenneT-Netz.

TenneT deckt mit seinem Übertragungsnetz die größte Fläche innerhalb Deutschlands ab. Allerdings befinden sich lediglich 31 Prozent der Stromabnehmer innerhalb dieses Netzgebites. Bayerische Stadtwerke beklagen nun, dass dieses Drittel nahezu 100 Prozent der durch die Energiewende entstehenden Netzkosten zu tragen haben. Daher die Forderungen, dass diese Kosten Netz-übergreifenden verteilt werden. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass Stromkunden in Nordrhein-Westfalen, die bisher von diesen Kosten weitesgehend verschont geblieben sind, zukünftig höhere Netzentgelte zu zahlen hätten. Nordbayerische Stromkunden würden dagegen von bisherigen Kosten entlastet.

Die bayerischen Stadtwerke hatten eine entsprechende Forderung an die Bundesregierung formuliert. Auch andere Länder hatten sich mit ähnlichen Begründungen über die ungleiche Belastung durch Netznutzungsentgelte beklagt.