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Zu hohe Preise: Fernwärmeversorger müssen 55 Millionen Euro erstatten

17.02.2017 von

Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren gegen Fernwärmeversorger, mit der Auflage 55 Millionen Euro an betroffene Kunden zu erstatten, eingestellt. Die Fernwärmeversorger hatten in den Jahren 2010 bis 2012 zu hohe Preise verlangt.
 
Im Jahr 2013 eröffnete das Bundeskartellamt ein Preismissbrauchsverfahren gegen Fernwärmeversorger. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden Preiserhöhungen in den Jahren 2010 bis 2012 untersucht. Bei insgesamt sechs Fernwärmeversorgern hatte das Bundeskartellamt Bedenken angemeldet und im Laufe des Verfahrens Zusagen zur Rückerstattung von den Versorgern erhalten. 
 
Insgesamt rund 55 Millionen Euro werden an die betroffenen Kunden erstattet. Den größten Erstattungsanteil tragen die Stadtwerke Leipzig GmbH mit knapp 41 Millionen Euro. Die Umsetzung der Erstattungszusage (über Preissenkungen) laufen bereits. Rückerstattungen hat auch innogy SE zugesagt. Fernwärme-Kunden in folgenden Gebieten können insgesamt 12,3 Mio. Euro erwarten: Fernwärmenetze Bensberg-Refrath, Dortmund-Schüren, Dortmund-Kirchlinde, Elmshorn, Hanhoopsfeld (Hamburg), Hochdahl, Langen-Oberlinden, Leverkusen-Steinbüchel, Mainz-Rodelberg, Marmstorf (Hamburg), Monheim, Moers-Kapellen, Rahlstedt-Meiendorferstr. und Rahlstedt-Ost (Hamburg), Schwalbach-Limes, Unna-Königsborn sowie Wuppertal-Hilgershöhe.
 
Zusagen über die Rückerstattung von immerhin noch knapp 2 Mio. Euro gaben die Unternehmen der Danpower-Gruppe Bitterfelder Fernwärme GmbH, EKT Energie- und Kommunal-Technologie GmbH, Wärmeversorgung Wolgast GmbH und Danpower Energie Service GmbH ab.
 
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Für die betroffenen Verbraucher ist die Entlastung im Umfang von rund 55 Mio. Euro eine gute Nachricht. Der Nachweis eines im kartellrechtlichen Sinne missbräuchlich überhöhten Preises ist im Fernwärmebereich ausgesprochen schwierig. Gleichzeitig ist der Verbraucher hier allerdings in besonderem Maße schutzbedürftig. Er hat in der Regel keine Wechselmöglichkeiten zu einem anderen Fernwärmeversorger. Selbst die Umstellung auf eine andere Heizenergieform ist – wenn überhaupt – nur in längeren zeitlichen Abständen und nicht ohne größeren finanziellen Aufwand möglich.“
 
Für weitere Fernwärmeversorger, deren Preise im Rahmen des Verfahrens untersucht wurden, konnte kein Missbrauch der Marktposition festgestellt werden. Darunter waren die Unternehmen HanseWerk Natur GmbH (als Rechtsnachfolgerin der E.ON Hanse Wärme GmbH) und Energie SaarLorLux AG, Saarbrücken sowie dieStadtwerke Rostock AG, Rostock.

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