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Care Energy Insolvenz: Forderungen jetzt anmelden
Das Amtsgericht Bremen hat am 16. August 2017 über die Care-Energy AG Bremen/Hamburg das Insolvenzverfahren eröffnet. Ehemalige Kunden, die noch über nicht ausgezahlte Guthaben verfügen, müssen bis zum 24. Oktober 2017 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Nach der Care-Energy Management GmbH und der Care-Energy Holding wurde nun auch über die Care-Energy AG mit Sitz in Bremen und Geschäftsadresse in Hamburg das Insolvenzverfahren eröffnet. Alle Kunden, die noch Forderungen gegenüber der Care-Energy AG geltend machen, müssen diese nun bis zum 24. Oktober beim Insolvenzverwalter anmelden. Diese Funktion hat der Rechtsanwalt Jan H. Wilhelm übernommen. Forderungsanmeldungen gehen an RA Jan H. Wilhelm, Am Markt 1, 28195 Bremen.
Betroffen wären ehemalige Kunden, denen Care-Energy die Auszahlung eines Guthabens bisher verweigert hat. Auch Vertriebspartner, die noch auf die Auszahlung von Provisionen warten, sollten diese als Forderung anmelden. Üblicherweise erhalten Gläubiger rund 20 Prozent der Forderungssumme am Ende des Insolvenzverfahrens. Dieser Wert ist natürlich abhängig vom noch vorhandenen Vermögen der insolventen Care-Energy AG. Insolvenzverfahren sind in der Regel recht langwierig. Gläubiger sollten daher nicht vor Mitte 2018 mit möglichen Auszahlungen rechnen.