Intelligente Stromzähler: Einbauverpflichtung ab 6.000 kWh
Sogenannte Smart Meter können weitaus mehr als nur den Energieverbrauch für die nächste Abrechnung messen. Der Einsatz intelligenter Stromzähler kann helfen, die erneuerbaren Energien besser in den Markt zu integrieren. Sie eröffnen neue Möglichkeiten für sogenannte Smart-Home-Applikationen und können die Einführung variabler Tarife vorantreiben, die Kunden mit niedrigen Preisen dafür belohnen, dass sie Strom dann nutzen, wenn das Angebot im Netz hoch ist.
Bisher sind in deutschen Haushalten vor allem elektromechanische Stromzähler verbaut. Sie machen weder den eigenen Verbrauch hinreichend transparent, noch können sie elektronisch Daten übertragen. Auch lassen sich Anlagen und Geräte darüber nicht automatisch steuern und schalten.
Um verbindliche Rahmenbedingungen für den Einsatz der neuen Stromzähler zu schaffen, bringt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Verordnungspaket "Intelligente Netze" auf den Weg. Noch vor der Sommerpause 2015 soll sich das Bundeskabinett damit befassen. „In der Stromversorgung der Zukunft werden netzdienliche und marktlich induzierte last- wie erzeugerseitige Steuerungshandlungen zum Tagesgeschäft gehören. Um das System auch künftig sicher zu führen, brauchen wir eine sichere und moderne Mess- und Steuerungstechnik im Stromversorgungsnetz, die zuverlässige Einspeisewerte und Netzzustandsinforma-tionen liefert. Mit den Eckpunkten für die Ausgestaltung des Verordnungspaketes 'Intelligente Netze' hat das Bundeswirtschaftsministerium dafür die Grundlage gelegt.", so Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Stufenweise Einführung intelligenter Stromzähler
Entsprechend den Ausarbeitungen des BMWi soll die Einbauverpflichtung für intelligente Stromzähler schrittweise eingeführt werden. Ab 2017 wird für alle Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 20.000 Kilowattstunden der Einbau Pflicht. Im Jahr 2019 soll die Einbauverpflichtung auf 10.000 Kilowattstunden gesenkt werden und ab 2021 auf 6.000 Kilowattstunden. Haushalte, die weniger als 6.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, sind von der Verpflichtung ausgenommen. Demnach wären die meisten privaten Haushalte nicht von dieser Neuregelung betroffen.