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Stromsperre - So wehren Sie sich


 
Stromsperre - So wehren Sie sich
 
Ohne Strom geht im Haushalt fast nichts. So ist es für den Verbraucher besonders ärgerlich, wenn der Stromversorger mit einer Liefersperre droht. Selbst bei offensichtlich falschen oder überhöhten Abrechnungen sehen viele Energieunternehmen in der Androhung der Liefersperre den legitimen Weg, an das Geld der Verbraucher zu kommen.
Man kann sogar den Strom abgestellt bekommen, wenn man als Kunde seine Rechnungen bezahlt hat. Ist nämlich der Vermieter Kunde beim Versorger und hat seine Rechnungen nicht beglichen, droht ebenfalls eine Stromsperre.

Für den Kunden gibt es jedoch Wege, sich ohne großes Kostenrisiko dagegen wehren zu können.

In der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) ist geregelt, wann ein Energieversorger berechtigt ist, die Versorgung einzustellen. § 33 Abs. 2 besagt, dass insbesondere bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung das Versorgungsunternehmen berechtigt ist, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen, und hinreichende Aussicht besteht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt.