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Fragen und Antworten


Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Strom- und Gastarifwechsel
Sie haben Fragen zum Wechsel des Strom- bzw. Gasanbieters? Hier sind die Antworten. Sollten darüber hinaus Fragen offenbleiben, erreichen Sie uns jederzeit unter der E-Mail-Adresse stromtipp@portalhaus.de.


1. Fragen zum Verlauf des Strom- und Gastarifwechsels

Kostet der Wechsel etwas?

Nein, der Strom- und Gastarifwechsel über Stromtipp.de ist kostenlos.

Wie funktioniert der Stromanbieterwechsel?

Der Wechsel ist einfach: Zunächst geben Sie Ihre PLZ und Ihren Strom- bzw. Gasverbrauch in den Stromrechner ein. Danach wird eine Liste der günstigsten Tarife aus Ihrer Region angezeigt, aus der Sie sich Ihren Wunschtarif auswählen. Nach der Tarifauswahl werden Sie zur Anmeldeseite weitergeleitet. Dort können Sie Ihren neuen Strom- und Gasvertrag direkt online abschliessen. Danach bekommen Sie ein Bestätigungsschreiben des neuen Versorgers. Solange Sie dies nicht haben, ist auch der Wechsel nicht vollzogen. 

Wie wird der Gasverbrauch von Kubikmetern in Kilowattstunden umgerechnet?

Die Umrechnungs-Formel lautet:
Verbrauchtes Gasvolumen in m3 multipliziert mit dem Brennwert multipliziert mit der Zustandszahl = Verbrauchtes Volumen in kWh.
 
Wenn Ihnen der genaue Brennwert nicht vorliegt, setzen Sie in die Berechnungsformel einfach den Wert 10 ein, dann erhalten Sie einen ausreichenden Näherungswert. Für die Zustandszahl können Sie eine 1 einsetzen. Die Formel lautet dann:
Verbrauchtes Gasvolumen in m3 multipliziert mit 10 = Verbrauchtes Volumen in kWh.

Hinweis: Ein Wechsel des Gasanbieters verändert weder den Brennwert noch die Zustandszahl.


Wer kündigt den alten Vertrag?

Ihren bisherigen Stromliefervertrag kündigt der neue Anbieter. Im Wechselprozeß ist dies ein automatischer Vorgang. Sie sollten jedoch Bearbeitungszeiten beim neuen Anbieter beachten. Dieser benötigt teilweise ein paar Tage um Ihren Wechselantrag zu bearbeiten.

Sollte Ihre Kündigungsfrist in weniger als 14 Tage ablaufen, empfehlen wir Ihnen den Vertrag beim bisherigen Anbieter selber zu kündigen. Vermerken Sie dies dann im Wechselprozeß. So stellen Sie sicher, dass keine Fristen überschritten werden und der Wechsel nicht scheitert.

Möchten Sie ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen - zum Beispiel, weil Ihr bisheriger Strom- oder Gasanbieter die Preise erhöhen wird - sollten Sie auf jeden Fall direkt dort kündigen.

Seit dem 01. Oktober 2016 können neue Online-Verträge auch Online - also z.B. per E-Mail - gekündigt werden. Für Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, gilt die Regelung nicht. In diesem Fall sollten Sie schriftlich per Briefpost, ggf. sogar per Einschreiben, kündigen.

Wie lange dauert der Wechsel?

Seit dem 1. April 2012 können Verbraucher ihren Stromanbieter schneller wechseln. Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt vor, dass der Wechsel innerhalb von drei Wochen über die Bühne gegangen sein muss. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem der neue Strom- oder Gasanbieter den Kunden beim Netzbetreiber angemeldet hat.

Anders als bisher ist es auch nicht mehr erforderlich, dass der im Vertrag vereinbarte Lieferbeginn auf den ersten des Kalendermonats datiert ist. Die Strom- oder Gaslieferung kann ab April an jedem beliebigen Wochentag beginnen.

Zwei Faktoren können diese Frist allerdings verlängern: Bei Tarifen mit Vorauskasse wartet der neue Anbieter erst den Zahlungseingang ab, bevor er den Wechsel veranlasst. Der zweite Grund kann in den Kündigungsfristen des alten Vertrages liegen. Betragen diese beispielsweise drei Monate, verlängert sich der Wechsel um diese Zeit.

Gibt es eine Widerspruchsfrist?

Ja. Als Privatkunde können Sie auch nach bereits erfolgter Unterzeichnung innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, indem Sie den Widerruf schriftlich an den neuen Anbieter senden.

Was ist bei Umzug/Neueinzug zu beachten?

Wenn Sie sich rechtzeitig vor dem Umzug für einen Stromanbieter entscheiden, kann die Belieferung direkt durch den neuen Anbieter erfolgen, ohne das der Grundversorger eine Zwischenversorgung vornehmen muss.
Am besten kümmern Sie sich um den Stromanbieterwechsel, sobald Sie die neue Zählernummer und den genauen Einzugstermin kennen.
 
Wenn Sie nichts unternehmen wird automatisch ein Stromliefervertrag mit dem Grundversorger zu dessen Standardtarif geschlossen. Allerdings können Sie diesen meist mit einer kurzen Frist wieder kündigen. Sie sollten sich bei einem anstehdenden Umzug oder Neueinzug also möglichst früh um einen günstigen Stromtarif kümmern.

Weitere Hinweise zum Thema "Umzug" und was Sie noch beachten sollten, finden Sie hier.

Was passiert, wenn der neue Versorger in der Zeit des Wechsels die Preise erhöht?
 
Eine Preisgarantie tritt immer erst mit der Belieferung in Kraft. Sollte also etwas Zeit zwischen dem Wechsel und der Belieferung liegen, ist es möglich, dass der Versorger vor Beginn der Belieferung seine Preise erhöht. Der Versorger muss Ihnen allerdings Preiserhöhungen schriftlich mitteilen, auch wenn die Belieferung noch nicht begonnen hat. Ihnen steht dann ein Sonderkündigungsrecht zu, so dass Sie den Versorger sofort wieder wechseln können.

Welche Daten werden beim Wechsel benötigt?

Neben Adresse, Kontaktdaten und Bankverbindung wird die Zählernummer sowie Ihre derzeitige Kundennummer benötigt. Wenn Sie Ihre Daten nicht online eingeben möchten, können Sie sich auch den Vertrag ausdrucken und uns portofrei zuschicken.

Wo finde ich Stromzähler bzw. Zählernummer?

Der Stromzähler ist entweder direkt in der Wohnung oder aber im Treppenhaus oder Keller untergebracht. Wenn Sie den Zähler nicht selbst finden können, fragen Sie beim Vermieter oder Hausmeister nach. Die Zählernummer finden Sie auf dem Stromzähler oder auf Ihrer Stromrechnung. Sollten Sie keinen eigenen Stromzähler besitzen und deshalb auch nicht selbst wechseln können, sprechen Sie den Vermieter auf einen Stromanbieterwechsel an. 

Kann es sein, dass ich ohne Strom bin, wenn beim Wechsel etwas schief läuft?

Nein. Es gibt eine Versorgungspflicht für Energieversorger, die im Energiewirtschaftsgesetz verankert ist. Sollte Ihr neuer Stromanbieter also z.B. wg. Insolvenz nicht mehr in Lage sein, Sie mit Strom zu versorgen, springt Ihr regionaler Stromversorger ohne Ausfallzeit sofort ein. Sie brauchen sich über einen Stromausfall also keine Sorgen zu machen.

Sind bei einem Wechsel technische änderungen nötig?

Nein, weder am Stromzähler noch an der Stromzuführung müssen änderungen vorgenommen werden.

Welche Unterschiede gibt es zwischen Privat- und Gewerbekunden?
 
Kleinere Gewerbekunden und Privatkunden finden die besten Strom- bzw. Gastarife in unseren Tarifrechnern. Der Wechselprozess ist für beide identisch. Für Gewerbekunden ist wichtig, dass berechtigte Personen den Wechsel durchführen (z.B. mit Prokura, Handlunsvollmacht). In unseren Gewerbetarifrechnern sind die Preise netto ausgewiesen, bei den Privatkunden brutto (inkl. Mehrwertsteuer).
Für Gewerbekunden gilt kein Widerrufsrecht.
Mittlere und größere Gewerbekunden haben die Möglichkeit sich von Stromtipp ein individuelles Strom- und Gasangebot erstellen zu lassen. Individuelle Angebote können sich bereits ab einem jährlichen Verbrauch von über 50.000 kWh lohnen. Weitere Informationen zum individuellen Angeboten finden Sie für Stromund Gasauf den entsprechenden Seiten.
 
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Kundengruppe - Privat- oder Gewerbekunde - Sie sich zuordnen sollen, bspw. weil Sie als Freiberufler nicht als Gewerbetreibender eingestuft sind, finden Sie hier Hinweise und Informationen.


2. Fragen zu Unterschieden bei den Stromtarifen

Bonuszahlungen berücksichtigen oder ignorieren?

Grundsätzlich bieten Strom- und Gasanbieter zwei Varianten von Prämien- oder Bonuszahlungen an. Die häufigste Art ist eine Prämie oder Bonus, die am Ende des ersten Belieferungsjahres verrechnet oder ausgezahlt wird. Stromanbieter nennen diese bspw. Treu-Bonus oder Neukunden-Rabatt.
Die zweite Variante ist eine Prämie oder Bonus, die wenige Wochen nach Beginn der Belieferung ausgezahlt wird. Häufig unter der Bezeichnung "Sofort-Bonus" zu finden.

In unserem Stromtarifrechner finden Sie Stromtarife mit und ohne Bonuszahlungen. Je nach Wahl der Option können Sie Bonuszahlungen im Rechner anzeigen lassen oder nicht. 

Wenn Sie einen Stromtarif mit Bonuszahlungen auswählen, sollten Sie beachten, dass diese die Kosten nur im ersten Vertragsjahr reduzieren. Wir weisen deswegen in unserer Ergebnisliste auch die Kostenentwicklung der Folgejahre aus. Hier können Sie erkennen, ob ein Tarif auch im zweiten Jahr noch günstig ist. 

Wichtig für Stromkunden, die innerhalb des ersten Belieferungsjahres einen Umzug planen: für viele Bonuszahlungen sind 12 Monate Belieferungszeit Voraussetzung. Wenn Sie bei Vertragsschluss bereits wissen, dass Sie demnächst umziehen, sollten Sie derartige Boni nicht einkalkulieren. Mehr Informationen zum Thema Umzug finden Sie hier.

Strompaket bzw. Paket-Tarif– was ist das?

Mit einem Strompaket erwirbt der Kunde eine feste Strommenge von seinem Versorger. Diese Pakete sind meistens sehr günstig. Dem Versorger entfallen Verwaltungs- und Inkassokosten, der Aufwand ist für ihn viel geringer. Oftmals sind diese Angebote mit Vorauskasse kombiniert. Doch das rechnet sich für den Kunden nur dann, wenn dieser seinen Verbrauch ziemlich genau einschätzen kann: Nicht genutzte Kilowattstunden werden nicht vergütet, liegt der Verbrauch höher, ist der zusätzliche Strom teuer. Eine Abweichung im Verbrauch um die zehn Prozent ist meist okay, das Angebot ist immer noch günstiger.
 
Vorauskasse – wo sind Vor- und Nachteile?

Bei einem Vorauskasse-Tarif zahlen Sie Ihre gesamte jährliche Stromrechnung zu Beginn des Vertrages. Oft sind diese Tarife mit Strompaketen verbunden, was den Verwaltungsaufwand für den Versorger reduziert. Daher sind diese Tarife meist sehr günstig. Der Nachteil: Geht der Stromanbieter bankrott ist das Geld mit ziemlicher Sicherheit dahin. Auch muss man das Geld erstmal haben, denn bei einer vierköpfigen Familie können das schnell 800 Euro sein. Auch wenn Vorauskasse in anderen Branchen längst etabliert ist – beispielsweise bei der Autoversicherung - sollten Kunden die damit verbundenen Risiken meiden und Tarife mit monatlicher Zahlungsweise wählen.

Sonderabschläge – was ist das?

Sonderabschläge sind sozusagen „Vorauskasse light“. Bei Vertragsabschluss werden einmalig Beträge zwischen 50 und 200 Euro fällig. Dafür sinkt der Arbeitspreis des Stroms. Dieser zinslose Kredit, den Sie dem Versorger geben, wird am Ende des Vertrages oder mit der ersten Stromrechnung verrechnet. Je höher der Sonderabschlag ist, desto höher ist auch der Rabatt auf den Strompreis. Tarife, die Sie über unsere Tarifrechner abschliessen können, beinhalten keine Sonderabschläge. Für größere Gewerbekunden können individuell Regelungen über Abschlagszahlungen vereinbart werden. Interessant ist dies bspw. für Bonitäts-schwache Kunden, die ohne eine Abschlagszahlungen keine günstigen Tarife erhalten würden.

 

3. Sonstige Fragen

Preisangaben: Brutto- oder Nettopreise?
 
Standardmäßig zeigt der Stromrechner alle Preise inkl. der Mehrsteuer an. Nur wenn Sie die Option "Gewerbe" anklicken, werden die Preise netto dargestellt.

Was bedeutet "Grundversorgung"?

Der Grundversorger ist der Energielieferant, der in einer Region die meisten Haushaltskunden hat. Das sind in aller Regel die Stadtwerke oder Großkonzerne. Der Grundversorger ist für die technischen Einrichtungen wie beispielsweise den Stromzähler zuständig. Er muss auch auf jeden Fall Strom liefern, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Niemand kann also ohne Strom dastehen. Der Grundversorger liefert Strom im ersten Moment zu sogenannten Grundversorgertarif, beispielsweise nach einem Umzug. Meist ist dieser Tarif sehr teuer, er hat jedoch auch sein Gutes: Er ist monatlich zu kündigen.
 
Wie kann ich mit einem Zweitarifzähler den Anbieter wechseln?

Schwierig. In der Regel müssen Sie auf einen Ein-Tarif-Zähler umstellen. Dies muss in der Regel durch den Grundversorger erfolgen. Sie sollten vorab kalkulieren, ob sich ein Wechsel überhaupt lohnt: Kilowattstunden und gesamte Stromkosten addieren, dann über den Stromtarifrechner mit Alternativen vergleichen.

Kann ich als Besitzer einer Wärmepumpe den Lieferanten wechseln?

Für Besitzer einer Wärmepumpe ist der Wechsel aus technischen Gründen nicht immer möglich. Um zu prüfen, ob sie Strom für die Wärmepumpe von einem anderen Anbieter beziehen können, ist die Art der Stromversorgung für die Wärmepumpe wichtig. Hier gibt es zwei Fälle:

a. Die Wärmepumpe wird permanent mit Strom versorgt. Hier ist ein Wechsel möglich

b. Die Wärmepumpe kann zu Zeiten hohen Stromverbrauches vom Anbieter ferngesteuert ab- und wieder angeschaltet werden. Diese Technik beherrscht nur der Grundversorger, ein Wechsel ist also nicht möglich.
Im zweiten Fall kann noch geprüft werden, ob die Wärmepumpe einen eigenen Zähler hat. Dann kann zumindest mit dem normalen Haushaltsstrom gewechselt werden.