Strompreiserhöhung - was tun?
Sonderkündigungsrecht
Preiserhöhungen muss man als Verbraucher nicht einfach hinnehmen. Gesetzlich vorgeschrieben ist das "Sonderkündigungsrecht" des Verbrauchers, falls der Vertragspartner - in diesem Falle ein Energieversorger - den Preis erhöht. Dieses Sonderkündigungsrecht heißt so, weil sich der Verbraucher hierbei nicht an die normalen Kündigungsfristen des Vertrages halten muss. Doch das geht nicht ewig: Auch das Sonderkündigungsrecht ist an Fristen gekoppelt, normalerweise sind es vier Wochen. Wie sollte man jetzt reagieren?
EEG-Umlage aktuell: EEG-Umlage sinkt 2015 von zurzeit 6,24 Cent auf 6,17 Cent je Kilowattstunde. Ob die Stromanbieter die sinkenden Kosten an die Verbraucher weiter geben, ist nicht sicher. Nutzen Sie deshalb bei Preiserhöhungen Ihr Sonderkündigungsrecht und wechseln Sie zu einem günstigen Anbieter.
Einspruch
Die einfachste Lösung: Stromanbieter wechseln
Der Wechsel des Stromanbieters ist ohne Risiko, kostenlos und sicher, sagen die Verbraucherzentralen. Die einfachste Möglichkeit, seine Stromkosten zu senken, ist daher der Vergleich des eigenen Stromanbieters mit alternativen Anbietern. Ist ein anderer günstiger, sollte man den Stromanbieter wechseln. Das geht so: Sie suchen in unserem TÜV-geprüften Strompreis-Vergleich den für Sie passenden Stromanbieter. Sie füllen danach einfach den Antag für den neuen Stromanbieter aus, unterschreiben und schicken ihn ab - das war's. Die Kündigung sowie den gesamten Wechselprozess regeln der alte und der neue Anbieter unter sich. Sie müssen nicht befürchten, ohne Strom dazustehen, es wird keine Unterbrechung geben. Auch die technischen Installationen wie Zähler und Leitungen bleiben die Gleichen: Diese mietet der neue Anbieter vom Grundversorger ihres Gebietes, der auch für die Wartung zuständig bleibt. Ändern wird sich lediglich die Rechnung, die niedriger ausfällt.
Stromtipp.de-Empfehlung
Der Wechsel des Strom- und Gasanbieters darf nicht länger als drei Wochen dauern, das ist gesetzlich festgeschrieben. Zudem ist es auch nicht mehr erforderlich, dass der im Vertrag vereinbarte Lieferbeginn auf den ersten des Kalendermonats datiert ist. Die Strom- oder Gaslieferung kann an jedem beliebigen Wochentag beginnen. Bei einer Strompreiserhöhung müssen Sie nur selbst kündigen und das auf dem Wechselantrag vermerken.
Das wird nach Ihrer Kündigung passieren: Ihr Wechselantrag geht beim neuen Versorger ein, und der wartet zwei Wochen ab. Der Grund für diese Verzögerung ist das Verbraucherrecht: Sie haben beim Wechsel eines Stromanbieters ein Widerrufsrecht von zwei Wochen, in dem Sie den Wechsel sofort wieder rückgängig machen dürfen, egal aus welchen Grund. Diese Frist wird der neue Versorger abwarten. Wird die Kündigung wirksam und der neue Anbieter ist noch nicht durch mit dem Wechselprozess, stehen Sie trotzdem nicht ohne Strom da: In jedem Gebiet Deutschlands gibt es den sogenannten Grundversorger. Das ist derjenige Versorger, der in einem Gebiet die meisten Haushaltskunden hat. Im Normalfall ist das der ehemalige Monopolist wie RWE oder Vattenfall. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen in der Übergangszeit Strom zu liefern. Dafür brauchen Sie nichts zu tun, das passiert automatisch. Auch hier entsteht keine Stromlücke, Sie werden nur eine Zwischenrechnung vom Grundversorger bekommen, bis der neue liefert.