Energie sparen: Hier gibt's Geld vom Staat
Energiesparen wird immer wichtiger. Der Wechsel des Gasanbieters ist gut, aber das billigste Gas ist immer noch das, was gar nicht verbraucht wird. Effizient Sanieren ist also angesagt, für Vieles gibt es Hilfe oder Förderung vom Staat. Wir haben für Sie die wichtigsten staatlichen Förderprogramme einmal aufgeführt und informieren außerdem über die Förderung auf kommunaler Ebene bzw. durch Energieversorger.
Energieausweis
Jeder Immobilienbesitzer muss seit 2008 den Energiebedarf seines Hauses oder seiner Wohnung durch einen Energieausweis nachweisen. Dieser informiert über Schwachstellen am Gebäude und des Heizungssystems und schlägt Maßnahmen zur Verbesserung vor. Der Energieausweis wird durch einen zugelassenen unabhängigen Gebäudeenergieberater ausgestellt. Die Kosten bewegen sich zwischen 150 und 400 Euro. Der Staat beteiligt sich an den Beratungskosten.
Grundlage ist die Energieeinsparverdordnung (EnEV 2007). Für Neubauten ist der Ausweis schon vor dem 01. Juli 2008 Pflicht gewesen, und auch Hausbesitzer, die ihr Haus verkaufen wollen, mussten schon länger den Energieausweis vorlegen können. Achtung: Wenn Sie ein Haus kaufen wollen, müssen Sie selbst nach dem Energieausweis fragen. Der Verkäufer muss ihn nicht unaufgefordert vorlegen.
Seit dem 1. Juli 2008 fallen jetzt auch Gebäude unter die Ausweispflicht, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind. Hausbesitzer, die ihr Haus erst 1966 fertig gestellt haben, brauchen den Ausweis dann ab dem 1. Januar 2009. Wer den Energieausweis nicht vorlegen kann, riskiert Bußgelder. Eine Kontrolle gibt es zwar nicht, aber wer ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermietet, muss den Energieausweis vorlegen können. Ausnahme: Für denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche braucht man auch weiterhin keinen Energieausweis.
Die zwei Arten des Ausweises
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat einen standardisierten Ausweis geschaffen, den es in zwei Ausführungen gibt. Man unterscheidet den bedarfs- und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Bis zum 30. September sieht das Gesetz eine Wahlfreiheit vor. Danach müssen Besitzer von Gebäuden mit weniger als fünf Wohnungen einen bedarfsbasierten Energieausweis vorlegen können, die den Bauantrag für das Gebäude vor dem 1. November 1977 gestellt haben.
Einen verbrauchsbasierten Energieausweis dürfen diese Hausbesitzer nur dann vorlegen, wenn das Gebäude mindestens die Vorschriften der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt. Alle anderen Hausbesitzer dürfen einen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen lassen. Einfach ist die Sache für Bauherren: Sie brauchen ohnehin des bedarfsorientierten Energieausweis. Der Energieausweis gilt 10 Jahre lang.
Der bedarfsbasierte Energieausweis oder Bedarfsausweis gibt den jährlichen Gesamtbedarf eines Gebäudes an Primärenergie an. Dabei zählt nicht nur die Energie, die man braucht, um das Gebäude zu heizen oder zu kühlen, beziehungsweise Warmwasser zu bereiten. Auch die Gewinnung und Verteilung der Energie geht in die Berechnung ein. Das bedeutet, dass der Energiebedarf eines Hauses besser wird, je mehr sein Besitzer in alternative Energien investiert, in Energie aus Sonne, Erdwärme und Biomasse.
Der verbrauchsbasierte Energieausweis oder Verbrauchsausweis gibt die Energiemenge an, die seine Bewohner in den vergangenen drei Jahren zum Heizen und zur Warmwasserbereitung verbraucht haben. Dabei sind Phasen von Leerstand angemessen zu berücksichtigen, heißt es in den Bestimmungen. Der Nachteil des verbrauchsorientierten Energieausweises: Er hängt vom individuellen Nutzungsverhalten ab. Heizen frostfeste Bewohner auch in kalten Wintern wenig, dann fällt die Energiebilanz freundlicher aus als sie eigentlich ist.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat einen standardisierten Ausweis geschaffen, den es in zwei Ausführungen gibt. Man unterscheidet den bedarfs- und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Bis zum 30. September sieht das Gesetz eine Wahlfreiheit vor. Danach müssen Besitzer von Gebäuden mit weniger als fünf Wohnungen einen bedarfsbasierten Energieausweis vorlegen können, die den Bauantrag für das Gebäude vor dem 1. November 1977 gestellt haben.
Einen verbrauchsbasierten Energieausweis dürfen diese Hausbesitzer nur dann vorlegen, wenn das Gebäude mindestens die Vorschriften der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt. Alle anderen Hausbesitzer dürfen einen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen lassen. Einfach ist die Sache für Bauherren: Sie brauchen ohnehin des bedarfsorientierten Energieausweis. Der Energieausweis gilt 10 Jahre lang.
Der bedarfsbasierte Energieausweis oder Bedarfsausweis gibt den jährlichen Gesamtbedarf eines Gebäudes an Primärenergie an. Dabei zählt nicht nur die Energie, die man braucht, um das Gebäude zu heizen oder zu kühlen, beziehungsweise Warmwasser zu bereiten. Auch die Gewinnung und Verteilung der Energie geht in die Berechnung ein. Das bedeutet, dass der Energiebedarf eines Hauses besser wird, je mehr sein Besitzer in alternative Energien investiert, in Energie aus Sonne, Erdwärme und Biomasse.
Der verbrauchsbasierte Energieausweis oder Verbrauchsausweis gibt die Energiemenge an, die seine Bewohner in den vergangenen drei Jahren zum Heizen und zur Warmwasserbereitung verbraucht haben. Dabei sind Phasen von Leerstand angemessen zu berücksichtigen, heißt es in den Bestimmungen. Der Nachteil des verbrauchsorientierten Energieausweises: Er hängt vom individuellen Nutzungsverhalten ab. Heizen frostfeste Bewohner auch in kalten Wintern wenig, dann fällt die Energiebilanz freundlicher aus als sie eigentlich ist.