Neue KfW-Fördergelder zur Heizungsmodernisierung
Von den zinsgünstigen Krediten (KfW-Programm 152) und attraktiven Investitionszuschüssen (KfW-Programm 430) profitieren insbesondere Eigenheimbesitzer, die eine Heizungsmodernisierung planen: Falls das Wohnhaus aus Kostengründen nicht einmalig komplett saniert werden kann, besteht die Möglichkeit die Energiebilanz des Hauses durch einzelne Sanierungsschritte wie eine Heizungsmodernisierung zu verbessern.
Als Einzelmaßnahme wird neben der Heizungsmodernisierung (einschließlich des Einbaus keiner Umwälzpumpe der Effizienzklasse A und gegebenenfalls einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie die Durchführung des Hydraulischen Abgleichs) auch die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage gefördert.
„Eigenheimbesitzer, die sich momentan mit einem Modernisierungswunsch auseinandersetzen, sollten sich schon jetzt vom Fachhandwerk beraten lassen, um dann Anfang März die Fördermittel der KfW beantragen zu können. Denn die Zuschüsse gibt es nur, solange der Fördermitteltopf reicht", rät Horst Eisenbeis von der VdZ / Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik.
Wichtig: die Fördermittel für eine Heizungsmodernisierung müssen wie für andere Einzelmaßnahmen auch vor Beginn der Arbeiten beantragt werden! Nach Abschluss der Heizungsmodernisierung, spätestens 36 Monate nach Zusage über die Zahlung eines Zuschusses für die Heizungsmodernisierung, ist ein Nachweis über die programmgemäße Durchführung der Heizungsmodernisierung zu führen.
Heizungsmodernisierung: Hydraulischer Abgleich nötig
Eine wichtige Komponente muss im Rahmen der Heizungsmodernisierung bei der Beantragung von KfW Förderungen beachtet werden: Bei einer Heizungsmodernisierung ist der Nachweis zur Durchführung des Hydraulischen Abgleichs zu erbringen, um die Fördermittel für eine Heizungsmodernisierung zu bekommen.